Nachtrag: 22.07.2022

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

1. Die Stadt Fürth lässt unter einer Ablöse von 46 Stellplätzen (Ablösebetrag der zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Stellplatzsatzung) zu, dass der Stellplatznachweis für das LfStat auf insgesamt 160 vorzuhaltende Stellplätze abweichend von der ursprünglichen Baugenehmigung festgelegt wird.

 

2. Die Stadt Fürth geht davon aus, dass auf dem vorhandenen staatlichen Grundstücks Flst 1036/2 entlang der Nürnberger Straße, welches bislang als Parkplatz genutzt wird, im bestehenden Bestandsschutz 50 Stellplätze ausschließlich ebenerdig nachgewiesen werden. Für den Vollzug ist vom Freistaat Bayern zugunsten der Stadt Fürth, als Bauaufsichtsbehörde, eine entsprechende beschränkt-persönliche Dienstbarkeit zu bestellen (Stellplatznachweisdienstbarkeit) und im Grundbuch eintragen zu lassen. Die Eintragung der Dienstbarkeit im Grundbuch hat im Vorrang vor den Verwertungsrechten der Abteilung III des Grundbuchs zu erfolgen.

 

3. 2 Stellplätze sind bereits auf dem Grundstück des Landesamts für Statistik als Behindertenparkplätze errichtet.

 

4. Die Stadt Fürth stimmt zu, dass der Stellplatznachweis in Höhe der noch fehlenden 108 Stellplätze auf dem städtischen Grundstück, Parkhaus Jakobinenstraße nachgewiesen und als baurechtlich ausreichend betrachtet wird und per Dienstbarkeit zugunsten des Freistaats Bayern abgesichert wird. Die Ausübung der Dienstbarkeit erfolgt unter der Maßgabe eines unter ortsüblichen Bedingungen abzuschließenden Mietvertrages (derzeit 79 € / Stellplatz / Monat). Die Ergebnisse der bisherigen Verhandlungen zu der erst ab frühestens Juni 2024 möglichen Preisanhebungen werden beibehalten.

 

5. Die Stadt Fürth sichert eine rein schuldrechtliche Vermietung von 52 Stellplätzen zu den gleichen Bedingungen für die Dauer der tatsächlichen Herrichtung des Grundstücks 1036/2 im Sinne der Ziffer 2. interimsweise zu.

 

6. Die Stadt Fürth stellt fest, dass mit den vorgenannten Maßnahmen das Grundstück Flst. 1009/2 (Verkaufsgrundstück an die Bayernheim) frei von Stellplatznachweisen des LfStat ist. 

Die Verwaltung wird ermächtigt die weiteren Schritte in die Wege zu leiten.

 

7. Der Stadtrat fordert den Freistaat Bayern auf, mittel- bzw. langfristig ein eigenes Parkhaus zu realisieren.

 

8. Der Stadtrat stimmt den Punkten 1. bis 7. unter dem Vorbehalt der Prüfung der steuerlichen Belange zu. Sollte ein Steuerschaden durch das geplante Vorgehen entstehen erfolgt die Zustimmung unter der Voraussetzung, dass der Freistaat Bayern diesen Schaden der Stadt Fürth ersetzt.

 


Rf. V sichert zu, dass keine weitere rechtliche Bindung von Parkplätzen erfolgen wird.