Der Antrag wird zur weiteren Behandlung an den Bau- und Werkausschuss verwiesen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine Finanzierung der Maßnahme, soweit die Kosten in etwa im bisherigen Rahmen bleiben, aus dem Budget des Amts für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (Projektkosten Klimaschutz, HHSt. 1140.65889010) getragen werden können.