Der Stadtrat beschließt vorbehaltlich der noch zu klärenden Thematik der Doppelförderung (Vereinbarkeit der Fürther E-Taxi-Förderung mit dem Umweltbonus auf Bundesebene) die Anschaffung von E-Taxen durch Taxiunternehmen in der Stadt Fürth gemäß der beigefügten Förderrichtlinie zu fördern.

 

Die Förderung soll folgenden Umfang haben:

 

Förderung von 10 Fahrzeugen mit jeweils 3000 Euro.

 

 


Nach Beratung und Diskussion stellt der Vorsitzende die Variante B des Beschlussvorschlages der Verwaltung zur Abstimmung. Hiermit besteht Einverständnis.