Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt den vorliegenden Jahresantrag für das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm II „Sozialer Zusammenhalt“ 2023 sowie den „Investitionspakt Sportstätten“.
Die Anmeldung erfolgt unter dem Vorbehalt der mittelfristigen Finanzplanung. Der städtische Eigenanteil beträgt 40 % der förderfähigen Kosten.


Herr Stadtrat Riedel merkt an, dass in der Übersicht die Zeitangaben zum Punkt Fürther Freiheit fehlen. Diese werden bis zur nächsten Stadtratssitzung am 24.11.2022 in der Beschlussvorlage ergänzt.