Sitzung: 24.11.2022 StR/148/2022
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 45, Nein: 0, Anwesend: 45, Persönlich beteiligt: 0
Vorlage: SpA/1017/2022
Der Stadtrat beschließt den vorliegenden Jahresantrag für
das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm II „Sozialer Zusammenhalt“ 2023
sowie den „Investitionspakt Sportstätten“.
Die Anmeldung erfolgt unter dem Vorbehalt der mittelfristigen Finanzplanung.
Der städtische Eigenanteil beträgt 40 % der förderfähigen Kosten.