Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 48, Nein: 0, Anwesend: 48

1. Der Stadtrat stimmt dem vorgelegten Finanzplan 2022-2026 grundsätzlich zu. Das Finanzreferat wird ermächtigt, den Finanzplan an die Veränderungen anzupassen, die sich aus den Haushaltsberatungen 2023 ergeben. Der so veränderte Finanzplan stellt die Anlage zum Haushaltsplan 2023 gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 5 KommHV-Kameralistik dar.

 

2. Sollten sich die Einnahmen und Ausgaben günstiger als im Haushaltsplan 2023 entwickeln, so sind die Verbesserungen zu nutzen, um

 

  • die für 2023 vorgesehene Tilgung des Trägerdarlehens nicht in voller Höhe in Anspruch zu nehmen,
  • Rücklagen wieder aufzubauen.