Sitzung: 01.12.2022 HHB/011/2022
Beschluss: mit Mehrheit beschlossen
Abstimmung: Ja: 45, Nein: 3, Anwesend: 48
Vorlage: Käm/0942/2022
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Fürth folgende Haushaltssatzung:
§ 1
1. Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen 535.218.885 €
und Ausgaben mit 535.218.885 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen 72.517.760 €
und Ausgaben mit 72.517.760 €
ab.
2. Der Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Fürth (StEF) wird hiermit festgesetzt. Er schließt
a)
nach dem Erfolgsplan
mit Erträgen von 29.664.000 €
mit Aufwendungen von 35.163.200 €
b) nach dem Vermögensplan
mit Einnahmen und Ausgaben von 33.651.491 €
ab.
3. Der Wirtschaftsplan 2023 des Sondervermögens Gebäudewirtschaft Fürth
wird hiermit
festgesetzt. Er schließt
a)
nach dem Erfolgsplan
mit Erträgen von 18.697.050 €
mit Aufwendungen von 18.697.050 €
b) nach dem Vermögensplan
mit Einnahmen und Ausgaben von 277.800 €
ab.
§ 2
1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen- und Investitionsförderungsmaßnahmen wird
auf 10.200.000 €
festgesetzt.
2. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen- und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Fürth (StEF) wird
auf 22.457.784 €
festgesetzt.
§ 3
1. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögenshaushalt wird
auf 60.914.000 €
festgesetzt.
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsplan (Vermögensplan) des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Fürth (StEF) wird
auf 20.207.800 €
festgesetzt.
§ 4
1) Die Hebesätze für die Grundsteuer werden wie folgt festgesetzt:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (A) 350
v.H.
b) für die Grundstücke (B) 555
v.H.
2) Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird
auf 440 v.H.
festgesetzt.
§ 5
1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird
auf 70.000.000 €
festgesetzt.
2. Der Höchstbetrag der Kassenkredite für den Eigenbetrieb
Stadtentwässerung Fürth (StEF) zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird
auf 4.900.000 €
festgesetzt.
3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite für das Sondervermögen
Gebäudewirtschaft Fürth zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Wirtschaftsplan wird
auf 500.000 €
festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.