Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Bericht dient der Kenntnisnahme. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

 

Auch künftig soll der Bericht in Form einer gesonderten Vorlage erfolgen.


Der BWA möchte auch in der Zukunft den Bericht „Blühflächen im Stadtgebiet“ als Beschlussvorlage vorgelegt bekommen. Eine reine Nennung unter Mitteilungen ist nicht ausreichend. Das Grünflächenamt wird beauftragt sich zeitnah den noch nicht „beblühten“ Flächen entlang der Nürnberger Straße anzunehmen.