Nachtrag: 20.12.2022
Sitzung: 21.12.2022 FVA/129/2022
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Anwesend: 13
Vorlage: Rf. II/0302/2022
Der Stadtrat nimmt Kenntnis davon, dass KommunalBIT ab dem 01.01.2023 die Neuregelung des neuen Umsatzsteuergesetzes („§2b UStG“) in Anspruch nehmen wird und somit von der erst kürzlich vom Gesetzgeber beschlossenen Option, dass „alte“ Recht über den 31.12.2022 hinaus für zwei weitere Jahre zu verlängern keinen Gebrauch macht.