Nachtrag: 20.12.2022

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Anwesend: 13

Der Stadtrat nimmt Kenntnis davon, dass KommunalBIT ab dem 01.01.2023 die Neuregelung des neuen Umsatzsteuergesetzes („§2b UStG“) in Anspruch nehmen wird und somit von der erst kürzlich vom Gesetzgeber beschlossenen Option, dass „alte“ Recht über den 31.12.2022 hinaus für zwei weitere Jahre zu verlängern keinen Gebrauch macht.