Der ASBSG nimmt Kenntnis vom durch BWA empfohlenen und vom StR beschlossenen Grundsatzbeschluss:

 

Die Gebäudewirtschaft wird beauftragt, das Projekt „Neubau der Volksbücherei“ in der Fronmüllerstraße auf Basis des überarbeiteten Vorentwurfes (Anlage 2) durchzuführen.

 

Die erforderlichen Mittel sind bereit- und die haushaltsrechtliche Übertragbarkeit sicherzustellen. Dieser Grundsatzbeschluss dient der Verfahrenseinleitung (Nr. 2.4 der RiL für die Einleitung und Abwicklung städt. Bauvorhaben vom 01.04.2017).

 

 

Die Maßnahme wird durch die Stadtratfraktion der „AfD“ (Herr Haas) sowie der „FDP“ (Herr Eichmann) weiterhin nicht unterstützt.