Der Stadtrat beschließt das vorgelegte fortgeschriebene und aktualisierte Haushaltskonsolidierungskonzept inkl. der tabellarische Übersicht zum Haushaltskonsolidierungskonzept und beauftragt die Finanzverwaltung, diese Unterlagen der Rechtsaufsicht als Nachweis für die mit Bescheid am 30.11.2022 gewährte Stabilisierungshilfe nach Art. 11 BayFAG vorzulegen.