Das Stadtplanungsamt wird beauftragt zu prüfen, ob eine B-Plan konforme Realisierung eines eingeschossigen Gebäudes ohne Änderung des B-Plans sofort möglich ist, mit der Maßgabe, dass das Gebäude bereits für eine mehrgeschossige Aufstockung hergestellt wird und der B-Plan in den nächsten Jahren dahin gehend geändert wird