Der Stadtrat beschließt, für die „Generalsanierung mit Neugestaltung der musealen Dauerausstellung des Rundfunkmuseums Fürth“ die Verträge zwischen der Stadt Fürth und der Kulturstiftung Fürth.

 

1.    Erbbaurechtsvertrag

2.    Nutzungsüberlassungsvertrag

3.    Maßnahmenvereinbarung

4.    Ergänzungsvereinbarung zur Zustiftungvereinbarung