Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen folgende Änderung(en) in der Entwässerungssatzung der Stadt Fürth (EWS) bzw. in der Beitrags-, Gebühren und Kostensatzung zur Entwässerungssatzung (BGKS_EWS) und/oder in der Kalkulation für die Abwassergebühren im Rahmen der nächsten Änderung/Neuerlass durch StEF und/oder der neuen Kalkulationsperiode berücksichtigen zu lassen:

1. Berücksichtigung von Zisternen mit Überlauf (ohne Einbau von Gartenwasserzählern)

 

und

 

2. Berücksichtigung von Gründächern im Rahmen der Ausgestaltung (ohne Berücksichtigung des Alters)

 

und

 

3. Änderung der Fixkostenverteilung für die Kostenverteilung auf Schmutz- und
    Niederschlagswasser bei Mischwasserkanälen im Rahmen der Vor- und Nachkalkulation.


Die Mitglieder des Bau- und Werkausschusses beschließen den Beschlussvorschlag wie angepasst einstimmig.

 

Zu Ziffer 1:

Das Nachweisen der Regenwassernutzung für Zisternen durch einen Gartenwasserzähler soll nicht erfolgen.

 

Zu Ziffer 2:

Die möglich abnehmende Retenionsfunktion der Gründächer bei zunehmendem Alter (Ziffer 2) soll ebenso nicht berücksichtigt werden.