Sitzung: 10.05.2023 BWA/142/2023
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Vorlage: StEF/0197/2023
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen folgende Änderung(en) in der Entwässerungssatzung der Stadt Fürth (EWS) bzw. in der Beitrags-, Gebühren und Kostensatzung zur Entwässerungssatzung (BGKS_EWS) und/oder in der Kalkulation für die Abwassergebühren im Rahmen der nächsten Änderung/Neuerlass durch StEF und/oder der neuen Kalkulationsperiode berücksichtigen zu lassen:
1. Berücksichtigung von Zisternen mit Überlauf (ohne Einbau von Gartenwasserzählern)
und
2. Berücksichtigung von Gründächern im Rahmen der Ausgestaltung (ohne Berücksichtigung des Alters)
und
3. Änderung der Fixkostenverteilung für die Kostenverteilung
auf Schmutz- und
Niederschlagswasser bei
Mischwasserkanälen im Rahmen der Vor- und Nachkalkulation.
Die Mitglieder des
Bau- und Werkausschusses beschließen den Beschlussvorschlag wie angepasst
einstimmig.
Zu Ziffer 1:
Das Nachweisen der
Regenwassernutzung für Zisternen durch einen Gartenwasserzähler soll nicht
erfolgen.
Zu Ziffer 2:
Die möglich abnehmende Retenionsfunktion der Gründächer bei zunehmendem Alter (Ziffer 2) soll ebenso nicht berücksichtigt werden.