Der Stadtrat beschließt folgende Änderung(en) in der Entwässerungssatzung der Stadt Fürth (EWS) bzw. in der Beitrags-, Gebühren und Kostensatzung zur Entwässerungssatzung (BGKS_EWS) und/oder in der Kalkulation für die Abwassergebühren im Rahmen der nächsten Änderung/Neuerlass durch StEF und/oder der neuen  Kalkulationsperiode berücksichtigen zu lassen:

1. Berücksichtigung von Zisternen mit Überlauf (ohne Einbau von Gartenwasserzählern)

und

2. Berücksichtigung von Gründächern im Rahmen der Ausgestaltung (ohne Berücksichtigung des Alters)

und

3. Änderung der Fixkostenverteilung für die Kostenverteilung auf Schmutz- und
    Niederschlagswasser bei Mischwasserkanälen im Rahmen der Vor- und Nachkalkulation.