Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0, Anwesend: 43, Persönlich beteiligt: 0

Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, die durchgehende Anerkennung des Deutschlandtickets als Höchsttarif im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und damit verbundener Ziele in folgenden Bereichen umzusetzen:

·         für das Stadtgebiet Fürth (originäre Aufgabenträgerschaft allgemeiner ÖPNV, einschließlich der an Stadt Nürnberg und Landkreis Fürth per Zweckvereinbarung übertragenen Teile) und

·         für das mit Öffentlichem Dienstleistungsauftrag (ÖDA) an die infra fürth verkehr gmbh direkt vergebene Linienbündel „Stadt Fürth“ (übertragene Aufgabenträgerschaft allgemeiner ÖPNV, dadurch linienhaft hinausreichend in Stadt Nürnberg, Stadt Erlangen, Landkreis Fürth) und

·         Erwirkung der Anerkennung auf möglichst allen ÖPNV- mindestens jedoch den VGN-Linien bzw. durch die ÖPNV-/VGN-Verkehrsunter-nehmen.

 

Folgende Ziele sind damit verbunden umzusetzen:

 

·         Beipflichtung der Anzeige des Deutschlandtickets als Tarif nach dem Personenbeförderungsgesetz,

·         Schaffung der beihilferechtlichen Voraussetzungen für die Weitergabe der von Bund und Land zugesagten Ausgleichsleistungen für Mindereinnahmen aus der Anwendung des Deutschlandtickets an die anspruchsberechtigten Verkehrsunternehmen, vor allem durch

o   allgemeine Vorschrift(en) wie Allgemeinverfügung(en) oder Satzung(en)

o   Ergänzung(en) und/oder Änderung(en) der ÖDAs mit den Verkehrsunternehmen,

·         Verfolgung des Ziels, dass durch die Anwendung des Deutschlandtickets kein zusätzliches Nachschussrisiko für die Stadt Fürth entsteht, d. h. eine Befristung auf den Zeitraum der Nachschusspflicht von Bund und Land derzeit bis 31.12.2023 und

·         Einsatz der Stadt Fürth dafür, dass die Abwicklung der Finanzierung künftig möglichst über eine verbundweite Einnahmeaufteilung / Organisationsform erfolgen kann.