Der vorgelegte Vorplanungsentwurf zur Umgestaltung der Moststraße wird als Vorplanung beschlossen. Die Verwaltung wird mit der Erarbeitung der Projektgenehmigung beauftragt.

 


Die Mitglieder des Bau- und Werkausschusses begrüßen die Planungen bezüglich der Umgestaltung. Die Verwaltung wird beauftragt im weiteren Verlauf der Planung, zu prüfen ob einzelne Grünflächen oder Grünstreifen umsetzbar sind.