1. Den Ausführungen und Abwägungsvorschlägen des Baureferates wird beigetreten.

2.  Der Bau- und Werkausschuss billigt den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 275a, 2. Änderung sowie die dazugehörige Begründung (mit Anlagen).

3. Der Bau- und Werkausschuss beschließt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

4. Der Bau- und Werkausschuss beschließt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (und die innerstädtischen Dienststellen) gem. § 4a Abs. 3 BauGB erneut zu beteiligen.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung zu veranlassen.

 


Die Mitgleider des Bau- und Werkausschusses bedanken sich beim Stadtplanungsamt für die sehr detailiert und gut dargestellte Ausarbeitung.