Betreff
Vorlage zum Antrag der Stadtratsgruppe der Freien Wähler Fürth - Essensgeld Grundschüler
Vorlage
SchvA/0433/2021
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit nimmt von der Stellungnahme zur Anfrage der Stadtratsgruppe der Freien Wähler zur Mittagsverpflegung an den Fürther Grundschulen Kenntnis.

  


Die Stadtratsgruppe der Freien Wähler beantragten am 19.07.2021 in ihrer Anfrage

 

a) Kostenloses Essen ab dem 2. Kind in der Grundschule

b) Wertschätzungsbetrag i.H.v. 1 €/Essen für SGB II/SGB XII Leistungsempfänger.

 

Zu a)

Für alle Schülerinnen und Schüler der Fürther öffentlichen Grundschulen wird im Bereich der Ganztagsschule Essen zu gleichen Preisen angeboten. Die Preise können nur über eine Mischkalkulation ermittelt werden, da verschiedene Anbieter zu unterschiedlichen Preisen Essen an Schulen liefern bzw. an den Schulen Mahlzeiten mit Tiefkühlprodukten hergestellt werden. Außerdem sind die Personalkosten der Küchenkräfte zu erwirtschaften. Die monatlichen Pauschalen werden elfmal im Jahr erhoben.

 

Im Jahr 2019 entstanden an den Fürther Grundschulen Gesamtkosten i.H.v. von 939.125 € für die Mittagsverpflegung. Eingenommen wurden über die Essensgelder im gleichen Zeitraum 938.348 €. 

 

Die Kosten entstehen je einzelner hergestellter Mahlzeit/Schüler.

Eine Geschwisterkindermäßigung ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll.

 

Sollten die Kosten für das Mittagessen den Erziehungsberechtigten Schwierigkeiten bereiten, so können bedürftige Familien hierfür einen Antrag auf Zuschuss im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe bzw. Bildungspaket stellen.

Sofern ein Anspruch besteht, werden die Kosten vollumfänglich übernommen.

 

Zu b)

Insgesamt werden im Jahr rund 185.000 Essen ausgegeben und abgerechnet. Der SGB II/SGB XII berechtigte Personenkreis umfasst 170 Schüler*innen. Dies würde rund 3.400 zusätzliche Verbuchungen mit entsprechenden Personalaufwand bedeuten.

 

Ein „Wertschätzungsbeitrag“ i.H.v. 1 € ist aufgrund des erheblichen Personalaufwandes deshalb ebenso wenig sinnvoll bzw. wirtschaftlich. 

 

 

Des Weiteren wurden Anfragen durch die Stadtratsgruppe der Freien Wähler zur Qualität des Essens gestellt. Durch die Vielzahl von unterschiedlichen Vertragsgestaltungen können die Anfragen nur pauschal, wie folgt, beantwortet werden:

 Grundsätzlich wird eine nachhaltige und gesunde Schulverpflegung im Rahmen des Vergabeverfahrens im Leistungsverzeichnis (Anforderungskatalog) definiert. Der Bio-Anteil bei den Lebensmitteln beträgt mittlerweile bei Fleisch größtenteils 100% und bei allen anderen Lebensmitteln liegt der Bio-Anteil bei 50%. Seit 2018 sind Bananen fair zertifiziert. Außerdem wird großer Wert auf gentechnikfreie Produkte sowie umweltfreundliche Transportmittel für Zutaten und Rohstoffe, die nicht aus der Region bezogen werden können, gelegt. Die Speiseplangestaltung wird nach den Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. für Grundschüler und durch die Schulen festgelegt. Auch können kulturspezifische bzw. religiöse Besonderheiten auf Wunsch der Schulen berücksichtigt werden, das heißt u.a. werden dann keine Produkte mit Bestandteilen aus Schweinefleisch angeboten.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: