Betreff
Zusammenfassung der Staatl. Berufsschule I mit der Staatl. Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung und der Staatl. Berufsfachschule für Kinderpflege zum Staatl. Beruflichen Schulzentrum Fürth
Vorlage
SchvA/0439/2021
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Ausschuss Schule, Bildung, Sport und Gesundheit nimmt von der Zusammenfassung der Staatl. Berufsschule I mit der Staatl. Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung und der Staatl. Berufsfachschule für Kinderpflege zum Staatl. Beruflichen Schulzentrum Fürth zustimmend Kenntnis.   


Gemäß Art.30a Abs. 2 des Bayer. Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG) ist die Zusammenfassung beruflicher Schulen innerhalb von beruflichen Schulzentren anzustreben.

 

Der Staatl. Berufsschule I Fürth (Schulnr. 6075) sind die / eine Staatl. Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung (Schulnr.  6071) und die / eine Staatl. Berufsfachschule für Kinderpflege (Schulnr. 6241) angegliedert; alle drei Schulen sind als eine Organisationseinheit zu sehen und stehen unter einer (gemeinsamen) Leitung, werden aber bislang noch nicht als Berufliches Schulzentrum (BSZ) geführt.

 

Um die o. a. gesetzliche Vorgabe umzusetzen, soll auf Bestreben / Veranlassung des BStMUK (bzw. der Reg. v. Mfr.) diese „Schuleinheit“ zukünftig als Berufliches Schulzentrum „firmieren“.

Die amtliche und schulaufsichtlich zu veranlassende Schulbezeichnung würde dann wohl wie folgt lauten:

Staatl. Berufliches Schulzentrum Fürth

 

Staatl. Berufsschule I (Fürth)

Staatl. Berufsfachschule für Kinderpflege (Fürth)

Staatl. Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung (Fürth) 

 

Die Schulleitung kann in der formalen Zusammenfassung der o. g. beruflichen Schulen in einem beruflichen Schulzentrum zwar keinen direkten Vorteil, aber auch keine daraus resultieren Nachteile oder Probleme erkennen, verschließt sich aber dem Ansinnen / Plan der Schulaufsicht nicht bzw. befürwortet die angestrebte schulrechtliche und organisatorische Zusammenfassung in einem „BSZ Fürth“, auch da dem Schulträger dadurch keine weiteren Kosten entstehen. Zudem könnte sich die BS I und ihre angegliederten BFS’n als BSZ in der Fürther (beruflichen) Schullandschaft zeitgemäßer und prägnanter präsentieren.

 

Die „Umfirmierung“ soll jedoch (nur) im Einvernehmen bzw. mit Zustimmung des Sachaufwandsträgers, also der Stadt Fürth, erfolgen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: