Betreff
Fortführung des Projekts Schulhof-Sommer
Vorlage
JgA/0610/2022
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Verstetigung des Schulhof-Sommers und die Bereitstellung der dafür notwendigen finanziellen Mittel.

 


Vorgeschichte:

Im Jahr 2021 entstand in einer Gruppe städtischer Fachleute aus unterschiedlichen Zuständigkeitsbereichen die Idee den Schulhof der ehemaligen Mittelschule Pfisterstraße über die Sommerferien zu öffnen, d.h. als Spielort für Kinder im Kita- und Grundschulalter zu gestalten und der Nachbarschaft zugänglich zu machen. 

 

Aktueller Stand:

Das Angebot wurde im Jahr 2022 für die Pfingst- und Sommerferien durch eine Spende der Sparda-Bank in Höhe von 18.000 Euro ermöglicht. Dem Bildungsbüro und dem Integrationsbüro standen ergänzend jeweils fünf Wochenstunden für die Vorbereitungszeit von acht Wochen zur Verfügung. Mit internen und externen Partnern wurde zusammengearbeitet und es konnte ein Schulhof in den Pfingstferien und zwei Schulhöfe in den Sommerferien bespielt werden. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien finanzierte dort einmalig auch einen Skateworkshop, der gut angenommen wurde. 

 

Verstetigung:

Es wurde im Sommer 2022 das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien angefragt, das gesamte Projekt zu übernehmen. Durch eine zusätzliche methodische Ausrichtung auf niedrigschwellige Angebote sollen Bevölkerungsschichten angesprochen werden, die aufgrund ihrer sozialen und persönlichen Situation bislang kaum bzw. schwer erreichbar waren. Angesichts des weiter gestiegenen Bedarfs soll das Konzept „Schulhof-Sommer“, daher fachlich ausgebaut und verstetigt werden.

 

Planungen:

Geplant ist, die Koordination für den Projektzeitraum März bis einschließlich September, an eine fachlich ausgebildete Honorarkraft mit Projekterfahrung zu geben, da der Abteilung Jugendarbeit dafür keine personellen Ressourcen zur Verfügung stehen. (Alternativ könnte ab 2024 mit Stundenaufstockungen gearbeitet werden um den Bedarf zu decken). Strukturell soll die projektkoordinierende Person eng mit den Koordinierten Stadtteilnetzwerken zusammenarbeiten, eigene konzeptionelle Schwerpunkte entwickeln und das Projekt auch während der Ferien begleiten. Zum Aufgabenbereich gehören auch Akquise und Schulung von Honorarkräften und die Zusammenarbeit mit weiteren städtischen Dienststellen und die Nachbereitung und Evaluation der Maßnahme.

 

Finanzbedarf:

Die Weiterführung des Projekts, genau wie die Entwicklung eigener konzeptioneller Schwerpunkte, hängt von der Bereitstellung der nötigen Finanzmittel für die dargestellte personelle Ausstattung (sowie für Materialkosten und zur Beschäftigung von Künstlern, päd. Honorarkräften, Workshopleitern etc.), ab.

Die Kosten, gerechnet für zwei Schulhöfe in Pfingst- und Sommerferien, basierend auf den durch das Bildungsbüro zur Verfügung gestellten Informationen (bezogen auf 2021) stellen sich wie folgt dar:

 

 

 

Zeitraum:

Schulhof:

Kosten:

Zweck:

 

Pfingstferien

Pfisterschule

  4.295 Euro

päd. Honorarkräfte, Werbung, etc.

 

 

Pfingstferien

Maischule

  4.295 Euro

 

Sommerferien

Pfisterschule

  7.320 Euro

 

Sommerferien

Maischule

  7.320 Euro

Zwischen-

Summe:

 

 

23.230 Euro

Durchführung

+

 

 

  7.270 Euro

Projektkoordination

Gesamt:

 

 

30.500 Euro

 

+

 

 

  3.000 Euro

Ausstattung, einmalig für z.B. hochwertige Spiel-und Sportgeräte

Gesamt:

 

 

33.500 Euro

 

 

Erläuterung des Personalbedarfs für den Projektzeitraum März bis September (Pfingst- und Sommerferien):

 

-        7-10 Stunden Honorarkraft, bei noch zu verhandelndem Honorar/Richtwert 25 - 35 Euro

und

-        ca. 5 Stunden Projektkoordination (hier Personaldurchschnittskosten eines Sozialpädagogen EGr 11 mit 52,20 €/Std.)

 

Fazit:

Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien spricht sich für die Verstetigung des SchulhofSommers aus und benötigt hierfür laufend 30.500 Euro.

Das Spielgerät im Wert von 3.000 € soll über eine Spende finanziert werden.

Im Hinblick auf eine umfassende Einbindung der Grundschüler ab 2026 (gesetzlich vorgesehener Anspruch auf Ganztagesbetreuung) benötigt das Projekt eine fachlich fundierte Konzeption, die dabei auch einen möglichen Entwicklungsbedarf berücksichtigt.

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

33.500 €/30.500 €

 

nein

x

ja

30.500

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Für 2023 beantragt     

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


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