- Der Bau- und Werkausschuss nimmt das Konzept des Investors zur Kenntnis und stimmt einer Weiterbearbeitung auf dieser Grundlage zu.
In der Sitzung des Bau- und Werkausschusses vom 06.04.2022 wurden 4 Konzeptvarianten der Firma EcoLoftAG zu einer Neubebauung des Vapiano-Geländes vorgestellt. Die Varianten setzten sich vor allem mit der Höhenentwicklung der Baukörper auseinander.
Die Firma EcoLoft Gruppe AG als Bauträger und Projektentwickler hat zwischenzeitlich das Architekturbüro Hübsch und Harlé mit einer neuen Planung für das Bauvorhaben „Neues Fürther Tor“ auf dem Gelände des Vapiano Gebäudes beauftragt.
In der BWA Sitzung vom 06.04.2022 wurde zur planungsrechtlichen Situation folgendes festgehalten:
Die betroffenen
Grundstücke liegen im Bereich des seit dem 18.12.1987 rechtsverbindlichen
Bebauungsplanes Nr. 373 „Kavierlein“. Der Bebauungsplan setzt für den
betroffenen Bereich entlang der Poppenreuther Straße allgemeines Wohngebiet im
Sinne des § 6 BauNVO fest. Im östlichen Bereich ist die Errichtung einer
Großgarage festgesetzt. Darüber hinaus sind Baugrenzen, die Zahl der
Vollgeschosse (IV+D) und die Dachform festgesetzt. Weiterhin enthält der
Bebauungsplan Festsetzungen zu Grünflächen, Pflanzgebote für Bäume und
Festsetzungen für eine Stellplatzanlage.
Der Bereich des
Bebauungsplanes ist inzwischen vollständig bebaut. Entlang der Poppenreuther
Straße wurden 5-6 geschossige zumeist wohngenutzte Gebäude errichtet. Im
Bereich des Espanstraße befindet sich als Eckpunkt ein Wohngebäude mit 9
Geschossen.
Im östlichen Bereich
des Bebauungsplangebietes wurde der gastronomische Betrieb Vapiano errichtet.
In seiner Sitzung am 16.10.2013 hat der BWA den dafür erforderlichen
Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugestimmt.
Im Folgenden soll nun der Entwurf „Neues Fürther Tor“ des Projektentwicklers EcoLoft Gruppe AG vorgestellt werden.
Nachfolgend (kursiv) eine zusammenfassende (leicht gekürzte) Projektbeschreibung der Architekten:
[…]
Die Kubatur des
Neubaus ergänzt die bestehende städtebauliche Figur und fügt sich mäandrierend
an die Bebauung der Nachbarschaft an. Die Höhen berücksichtigen dabei die
Bebauung in unmittelbarer Nähe.
Das Nutzungsgemenge
sieht einen Nahversorger im Erdgeschoss und eine Kindertagesstätte mit
großzügigem Außenbereich vor. In den oberen Geschossen werden Wohnungen
geschaffen, welche zu einem großen Anteil einkommensorientiert gefördert
werden.
In konstruktiven
Gesprächen wurde auf die Belange der Nachbarschaft und der Stadtheimatpflege
eingegangen und das vorliegende […]
Ergebnis gefunden. Die Erschließung wird komplett über den bestehenden
Knotenpunkt der Poppenreuther Straße organisiert. Der ruhende Verkehr wird
nicht sichtbar in einem Parkdeck im Untergeschoss verortet. Eine
PKW-Erschließung von der Straße Am Kavierlein wird ausgeschlossen.
Es entsteht eine
autofreie Quartiersdurchquerung, die es Fußgängern und auch Radfahrern
ermöglicht auf kurzem Wege von der Wohnbebauung zum beplanten Nahversorger im
Erdgeschoss oder zu einem Spielplatz zu gelangen. Auf der Dachdecke oberhalb
des Parkdecks wird es sowohl einen öffentlich zugängigen Spielplatz sowie
Fahrradstellplätze geben. ldentitätsstiftend entsteht ein reichhaltiges Angebot
(z.B. Cafe, Innenhof, Spielplatz, Außenfläche KiiTa) für Bewohner und Nachbarn
zur Stärkung eines urbanen Miteinanders.
Die Konzeption
verfolgt einen nachhaltigen Ansatz. So soll die Fassade begrünt werden und
bepflanzte Loggien, großzügige Dachgärten sowie Höfe für die Bewohner des
Hauses entstehen, die sowohl zum Gärtnern, als auch zum Verweilen einladen. Der
Mehrwert solcher Dachgärten lässt sich bereits in zahlreichen Beispielen in
anderen Städten sehen. Die Idee ist, dass die Bewohner des Hauses den urbanen
Garten gemeinsam nutzen. So bietet der geplante Dachgarten zusätzliche
Grünflächen für das Gebiet.
[…]
Die geplante Bebauung ist in mehreren umfangreichen Abstimmungsgesprächen zwischen Vorhabenträger, Architekten, dem Baureferat, der Stadtheimatpflege und den nördlichen Nachbarn erarbeitet worden. Der nun vorliegende Entwurf stellte sich in dieser Runde als Kompromiss der verschiedenen Interessen dar und wird als städtebaulich in dieser Form umsetzbar eingeschätzt. Seitens der Verwaltung wird begrüßt, dass die Beteiligten sehr konstruktiv an einer Lösung gearbeitet haben, die eine bauliche Gestaltung mit V, VI und im Kreuzungsbereich der Poppenreuther Straße VII Geschossen des für die Eingangssituation der Stadt Fürth wichtigen Ort ermöglicht. Die seitens des Vorhabenträgers beplanten sozialgeförderten Wohnungen, die ökologische Ausrichtung der Fassade samt Dachbegrünung und die Qualität der Außenanalgen werden begrüßt.
Die Verwaltung würde – sofern der BWA dem Vorhaben dem Konzept zustimmt - auf dieser Basis mit dem Vorhabenträger weiterarbeiten, so dass zeitnah die Bauantragsunterlagen eingereicht werden können. Die Befreiungen von den Festsetzungen des B-Plans werden in Aussicht gestellt.
Ziel seitens des Investors ist es weiterhin, das Gebäude an anderer Stelle wiederaufzubauen und in der bisherigen Form weiterhin zu nutzen. Die Stadt Fürth begrüßt diesen Schritt ausdrücklich.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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1. Entwurf „Neues Fürther Tor“