Der
Neustrukturierung der GWF wird zugestimmt
(Anlage
Organigramm GWF nach Neugliederung 01.03.2024).
Die alleinige
Amtsleitung wird zukünftig durch die Stelle 65000 ausgeübt.
Es wird eine
neue Abteilung „Immobilienmanagement“ eingerichtet.
Die Abteilung
wird durch die Stelle 65001 geleitet.
Der Abteilung
Immobilienmanagement werden die Bestandsstellen 65707, 65760, 65853, 65741 und
die Infostelle 6500108 zugeordnet.
Die Änderungen
werden zum 01.03.2024 wirksam.
I. Referat
V beantragt mit Vf. vom 29.06.2023 eine Neustrukturierung.
Historie:
Zum 01.12.2002 wurde die Zentrale
Gebäudewirtschaft (ZGW) neu
gegründet, die zunächst für die Aufgabenbereiche infrastrukturelle und
kaufmännische Gebäudebewirtschaftung (insbesondere Substanzerhaltung für
städtische Gebäude) eingerichtet worden war.
Nach Organisationsberatung durch den
BKPV beschloss der StR in seiner
Sitzung vom 03.03.2004 die
grundsätzliche Zusammenlegung von Hochbauamt (HbA) mit der ZGW und Erweiterung
der Aufgaben um Planung, Neubau, Sanierung und Modernisierung der städtischen
Gebäude als Abschluss eines Reformprozesses, der die Vorteile einer
Gebäudewirtschaft in einer Gesamtverantwortung ermöglichte. Die Zuordnung der
GWF nach der Zusammenlegung erfolgte zum Baureferat.
Zum 01.04.2004 hat der StR der Leitung
der GWF durch eine Doppelspitze (kaufmännische Amtsleitung Stelle 65001 EGr 15
und technische Amtsleitung,
Stelle 65000 BGr A15) zugestimmt. Bei der Stelle 65001 handelte es sich um die
Leitung der neu gegründeten ZGW, bei der Stelle 65000 handelte es sich um die
ehemalige Amtsleitungsstelle im HbA.
Die weitere Ausgestaltung des neuen
Amtes Gebäudewirtschaft insb. die Festlegung der Aufbauorganisation und des
Stellenplans wurde mit Begleitung des BKPV in der Folgezeit umgesetzt.
Neustrukturierung 2024:
Im Wesentlichen wird durch die
Neustrukturierung die Doppelspitze auf der Ebene Amtsleitung abgebaut. Die bisherige technische Amtsleitung, Stelle
65000, EGr A15 wird zukünftig als einzige verantwortliche Amtsleitung
für die gesamte GWF fungieren.
Die Bestandsstelle 65001 wird im
Gegenzug als Leitung der neuen Abteilung
„Immobilienmanagement“ eingesetzt
und neu bewertet. Die
bisherigen Amtsleitungsaufgaben im kaufm. Bereich gehen auf die Stelle 65000
über. Die Stelle 65000 bedient sich hierzu des jeweiligen Fachwissens der
Abteilungsleitungen.
Diese Neuorganisation hat aus OrgA-Sicht
wesentliche Vorteile:
Fast alle Aufgaben der GWF tangieren
inhaltlich immer sowohl die technischen als auch die infrastrukturellen und
kaufmännischen Abteilungen. Durch die Doppelspitze war daher bislang ein sehr
hoher Abstimmungsbedarf zwischen den beiden Amtsleitungsstellen erforderlich.
Die Doppelspitze hatte den Vorteil, dass
zwei unterschiedliche Fachdisziplinen (kaufmännisch und technisch) auf
Leitungseben die jeweiligen schwerpunktmäßigen Sichtweisen kooperierend
einbringen konnten. Darüber hinaus hatte diese Konstellation insbesondere in
der Startphase den weiteren Vorteil, dass die Leitungen beider zusammengefasster
Organisationseinheiten GWF und HbA, die jeweiligen
bisherigen fachlichen Schwerpunkte ihrer Planstellen beibehalten konnten.
Diese Zweiteilung hatte aber auf der anderen Seite den Nachteil, dass alle Angelegenheiten, die die gesamte
GWF betreffen, quasi zweigeteilt bearbeitet werden mussten. Dies führte
zwangsläufig zu (vermeidbaren) Doppelarbeiten. Wird die Leitung künftig durch eine Amtsleitung ausgeübt, ermöglicht
dies aufgrund von Synergieeffekten eine effizientere Arbeitsweise. Darüber
hinaus ist davon auszugehen, dass die Abläufe gestrafft werden können und
Aufgaben priorisiert werden. Zudem wird durch die Neustrukturierung eine
einheitliche Kapazitäts- und Ressourcenplanung ermöglicht. In vielerlei Hinsicht wird
die GWF zukünftig vermehrt von Synergieeffekten
profitieren können.
Der BKPV hat in seinem Abschlussbericht
bereits 2005 dargestellt, dass mit der Leitung durch eine Doppelspitze Vor- und
Nachteile einhergehen und empfohlen, nach Ablauf einer bestimmten Zeit deren
Zweckmäßigkeit zu prüfen. Die KGST hat schon 2003 empfohlen, die Leitung einer
Gebäudewirtschaft in eine Hand zu geben und allenfalls übergangsweise
(„Notlösung“) eine Doppelspitze einzurichten.
Eine Überprüfung der Bewertung der
zukünftigen alleinigen Amtsleitungsstelle 65000 steht noch aus. Dies kann im
Laufe des strukturierten Stellenplanverfahrens in den nächsten Jahren
nachgezogen werden.
Als Zeitpunkt für die strukturelle
Änderung der GWF wurde aus personalwirtschaftlichen Gründen der 01.03.2024
gewählt.
Aus Sicht von OrgA bildet die
Neustrukturierung die zeitgemäße Weiterentwicklung der GWF gut ab, wobei in den
nächsten Jahren noch weiteres Entwicklungspotential im Hinblick auf die
Struktur und Aufbauorganisation vorhanden ist, was wiederum vorzugsweise im
Rahmen von Stellenneubesetzungen umgesetzt werden sollte.
Einrichtung einer neuen Abteilung
„Immobilienmanagement“ mit Abteilungsleitung:
Die neue Abteilung
„Immobilienmanagement“ (IM) hat das Ziel, ein mittelfristiges, vorausschauendes
und insbesondere nachhaltiges städtisches Flächenmanagement aufzustellen und
fortzuführen, Sonderprojekte zu betreuen und umzusetzen sowie
abteilungsübergreifende digitale Plattformen weiterzuentwickeln und für die
Nutzung in der GWF zu optimieren. Die Abteilung erhält eine eigene Kostenstelle.
Die Leitung der neuen Abteilung
„Immobilienmanagement“ wird durch die Bestandsstelle 65001 sichergestellt, die
noch neu (niedriger) bewertet werden muss.
Die Änderungen in der Aufbauorganisation
sind im beiliegenden Organigramm GWF nach Neugliederung 01.03.2024 dargestellt.
Zum Vergleich enthält die Beschlussvorlage auch ein Organigramm mit dem
aktuellen Stand.
Folgende erläuternde Hinweise werden
gegeben:
Die GWF wird in Zukunft durch 5
Abteilungen (bisher 4 Abteilungen) strukturiert:
1. Neubau/Gebäudeunterhalt (NG)
2. Haustechnik/Energiemanagement (HtE)
3. Kaufmännischer Bereich (KB)
4. Infrastruktureller Bereich (IB)
5. Neu: Immobilienmanagement (IM)
Einige Bestandsstellen, die bisher als
Stabsstellen bei der Technischen Amtsleitung der GWF eingerichtet waren, werden
der neuen Abteilung Immobilienmanagement zugeordnet.
Im Einzelnen sind dies die Stellen:
-
65707 0,5 VZÄ (TZ-) Stelle „Techn. Risikomanagement/Arbeits-/Gesundheitsschutz“,
EGr 12
- 65760 „SB Energiemanagement“, EGr 12
-
Info-Stelle 6500108 „SB Sonderaufgaben“, BGr A13
-
Die 1,0 (Vollzeit-) Stelle 65753 „Teamleitung Prüfung und Wartung“, EGr 11,
wird aufgeteilt. Die Stelle ist bisher in der Abteilung
Haustechnik/Energiemanagement als Teamleitung Prüfung und Wartung angesiedelt.
Die Aufteilung erfolgt, weil diese Stelle schon bisher neben der Prüfung und
Wartung von technischen Ausrüstungen die Aufgabe der Anwenderadministration für
das Liegenschafts- und Gebäudemanagement CAFM (Computer Aided Facility
Management) für alle Abteilungen der GWF durchführt. 0,5 VZÄ werden künftig in die neue Abteilung
als Gruppe CAFM-Administration integriert. Die transferierte 0,5 VZÄ
(TZ)-Stelle erhält die neue Stellenplannummer # 65853 und die
Funktionsbezeichnung Teamleitung CAFM-Administration. Die verbleibende 0,5 VZÄ
(TZ)-Stelle 65753 bleibt unverändert in der Abteilung
Haustechnik/Energie-management als Teamleitung Prüfung und Wartung.
-
Der CAFM-Administration wird außerdem die Bestandstelle 65741 „SB“ EGr 8
zugeordnet, da ihr
inhaltlicher Schwerpunkt eher im Bereich des Immobilienmanagements als (wie
bisher) im Infrastrukturellen Bereich liegt.
Als Stabsstellen der neuen Amtsleitung
verbleiben derzeit die Bestandsstellen 65701 „Projektleitung Alte Feuerwache“,
EGr 11, 65704 „SB Projektmanagement“, EGr 13 und 65705 „SB Projektentwicklung“,
EGr 11.
Die Stabsstelle „Verwaltung“ mit den bisher zugeordneten Stellen 65706 „SB Verwaltung“, EGr 10/BGr A11 und 65730 „SB Verwaltung“, EGr 6/BGr A7 sowie 0,5 VZÄ TZ-Info-Stelle 6500010 BGr A10 verbleibt als Stabsstelleneinheit ebenfalls bei der Amtsleitung. Die Stabstelle Verwaltung, die bisher ausschließlich dem Techn. Bereich zugeordnet war, wird künftig für die gesamte GWF tätig werden.
Die Neustrukturierung wurde ausführlich
mit PR/Rf. V und GPR abgestimmt und findet deren Zustimmung.
Kosten der
Umstrukturierung:
Es
fallen durch die organisatorische Umstrukturierung keine Kosten an.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Organigramm GWF Ist-Stand (Stichtag 01.06.2023)
Organigramm GWF nach Neugliederung 01.03.2024