Der Umweltausschuss empfiehlt / Der Stadtrat fasst folgenden Grundsatzbeschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Sanierung des Bestandsgebäudes der Stadtförsterei an der Heilstättenstraße sowie den Neubau einer Fahrzeughalle mit Werkstatt- und Sanitärräumen durchzuführen. Hierzu soll die Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Fürth mbH (WBG) im Rahmen eines Projektsteuerungsvertrages beauftragt werden, die entsprechenden baulichen Maßnahmen in Abstimmung mit GWF zu vergeben und abzuwickeln.
Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2018 bereitzustellen und die haushaltsrechtliche Übertragbarkeit sicherzustellen. Zur Finanzierung sind die Budgetrücklagen des OA und der Stadtförsterei soweit möglich zu verwenden.
Dieser Grundsatzbeschluss dient der Verfahrenseinleitung (Nr. 2.4 der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben vom 01.04.2017).
Die Baulichkeiten der Stadtförsterei bestehend aus dem
historischen Förstereigebäude, einem Garagentrakt und mehreren Holzschuppen
sind zum großen Teil in einem ausgesprochen schlechten baulichen Zustand und
werden den heutigen Anforderungen an die Unterbringung von Beschäftigten, an
Lager- und Werkstattflächen sowie an die Unterbringung von Fahrzeugen nicht
mehr gerecht. Im Anschluss an die Sitzung des Umweltausschusses vom 23.04.2015
im Grünen Klassenzimmer konnten sich die Mitglieder des Umweltausschusses ein
Bild von der Situation vor Ort machen.
So können derzeit den Beschäftigten der Stadtförsterei, das
sind der Stadtförster, drei Forstwirte und eine weibliche Verwaltungskraft,
keine zeitgemäßen und hygienisch einwandfreien Sozial-, Umkleide-und
Sanitärräume zur Verfügung gestellt werden (die Forstwirte verfügen z.B.
lediglich über einen kombinierten Aufenthalts- und Umkleideraum). Weiterhin ist
der vor Jahrzehnten errichtete und inzwischen weitgehend verbrauchte
Garagentrakt zu klein geworden. Die vorhandenen Fahrzeuge der Stadtförsterei
können dort aufgrund ihrer Größe nicht mehr vollständig untergebracht werden
und müssen, ebenso wie einige Maschinen, im Freien abgestellt werden.
Werkstatträume existieren bislang nicht. Anfallende Arbeiten müssen daher
entweder im Freien oder innerhalb des ungeheizten Garagentaktes, aus welchem
zunächst die Fahrzeuge entfernt werden, verrichtet werden.
Diese unzulängliche Situation soll durch den Neubau eines
ausreichend bemessenen Garagentraktes mit Werkstatt und die Sanierung des
historischen Förstereigebäudes behoben werden. Für die Forstwirte sollen im
Förstereigebäude neue Umkleidemöglichkeiten (getrennte „Schwarz-“ und
„Weiß-“Bereiche sowie zeitgemäße Sanitäranlagen) eingebaut werden. Eine
deutliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen soll auch durch die – beheizbare
– Werkstatt im Garagentrakt bewirkt werden. Weiterhin sollen in dem Neubau von
außen zugängliche zeitgemäße Toiletten für Besucherinnen und Besucher des
Grünen Klassenzimmers errichtet werden. Die vorhandene, unwirtschaftliche und
ökologisch fragwürdige, mit Flüssiggas betriebene Heizungsanlage soll durch
eine moderne Pelletheizung ersetzt werden. Mehrere baufällige Schuppen sollen
in diesem Zusammenhang ersatzlos abgebrochen werden. Der in einem dieser
Gebäude untergebrachte Fleischzerlegeraum (ca. 12 m²) für Wild aus der
städtischen Eigenjagd soll in den neuen Garagen-/Werkstatttrakt integriert
werden.
Die beigefügten Planunterlagen geben einen Überblick über
bislang angedachte Planungsvarianten. Nach dem Grundsatzbeschluss des
Stadtrates sollen diese Überlegungen weiter konkretisiert und eine
eingabefähige Entwurfsplanung erstellt werden. In Abstimmung mit Ref. V ist
beabsichtigt, die WBG im Rahmen eines Projektsteuerungsvertrages mit der Abwicklung
der Baumaßnahmen zu beauftragen.
Die Kostenschätzung der WBG für die Sanierung des
Bestandsgebäudes und den Neubau des Garagen- und Werkstatttraktes beläuft sich
auf 860.000 Euro. Das OA wird einen größeren Anteil dieser Kosten durch
Budgetrücklagen und Mehreinnahmen in 2017 finanzieren können. Der nicht
abgedeckte Finanzierungsbedarf wäre aus dem gesamtstädtischen Haushalt zu
tragen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
860.000
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
X |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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Wenn
nein, Deckungsvorschlag: Zum
Teil über Budgetrücklagen |
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Kostenschätzung
Planunterlagen mit Planungsvarianten