Betreff
Güterzugtunnel (PFA 13), 4. Planänderung vor Baurecht: Einwendungen und Stellungnahmen des Stadtkonzerns Fürth
Vorlage
SpA/0952/2021
Aktenzeichen
SpA-Vpl-HG-414-PFA13
Art
Beschlussvorlage - SB

Die dringliche Anordnung des Oberbürgermeisters vom 23. August 2021 („Vorläufige Einwendungen und Stellungnahmen des Stadtkonzerns Fürth“) wurde zur Kenntnis genommen.

 

Zusätzlich BWA: Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, sich die „vorläufigen Einwendungen und Stellungnahmen“ zu eigen zu machen und per Beschluss zu den „Einwendungen und Stellungnahmen“ zu erheben.

 

Zusätzlich Stadtrat: Der Stadtrat macht sich die „vorläufigen Einwendungen und Stellungnahmen“ zu eigen und erhebt sie per Beschluss zu „Einwendungen und Stellungnahmen“.


Im Zeitraum 9. Juli bis 9. August 2021 brachte die Regierung von Mittelfranken (Anhörungsbehörde) im Auftrag des Eisenbahn-Bundesamtes (Planfeststellungsbehörde) und auf Antrag der DB Netz AG (Vorhabensträgerin, in Nachfolge der Planungsgesellschaft Bahnbau Deutsche Einheit PB DE) die 4. Planänderung des „Tunnels Pegnitz“ (Güterzugtunnel Fürth) in u. a. den Städten Fürth und Nürnberg zur Planauslage. Die Frist für die Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen endete am 23. August 2021, auch für die Stadt Fürth. Alle Details zur Auslegung und einen noch bis Ende September 2021 bestehenden Zugang zu den Unterlagen der Planauslage hat die Stadt Fürth für die Öffentlichkeit eingerichtet unter:

 

https://www.fuerth.de/pfa13

è LINKS

è Download Unterlagen Güterzugtunnel (4. Planänderung) – ca. 700 MB

 

Zur Erstellung und Abstimmung der Gesamtstellungnahme für den Stadtkonzern Stadt Fürth und seine Glieder führte das Stadtplanungsamt von 5. Juli 2021 bis 16. August 2021 ein Instruktionsverfahren durch. Die Ergebnisse wurden zusammengefasst in „Vorläufige Einwendungen und Stellungnahmen des Stadtkonzerns Fürth“. Aufgrund der sitzungsfreien Sommerferien wurden diese fristgerecht am 23. August per dringlicher Anordnung des Oberbürgermeisters bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht. Diese Anordnung ist nebst den Anlagen A bis G in Session eingepflegt. Die Stellungnahme der infra fürth gmbh und die Wiedergabe deren Leitungsbestand in den Anlagen I01 bis I24 und der Leitungsbestand der Stadtentwässerung Fürth in den Anlagen S0 bis S6 wurden zur Entlastung nicht in Session eingepflegt, können jedoch vorübergehend online eingesehen werden unter:

 

http://pfa-13.stadtplanung-fuerth.de

è 2021-08-23-1530__Vorlaeufige_Einwaende/

 

Wegen der erheblichen Bedeutung der geplanten unterirdischen und ausschließlich für den Güterzugverkehr konzipierten Eisenbahnstrecke für die Stadt Fürth, und der zu diesem Projekt und seinen Anschlussprojekten bisher gepflegten Verfahrensweise, ist eine Kenntnisnahme und Beschlussfassung der Stadtratsgremien vorgesehen. Hierdurch sollen das Projekt und die städtischen Belange den Ratsmitgliedern bekanntgemacht und die angeordneten vorläufigen Einwendungen und Stellungnahmen zu beschlossenen Einwendungen und Stellungnahmen erhoben werden.

 

Hintergrundinformationen zum Projekt:

 

Das Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 (VDE 8) geht seiner Vollendung entgegen. Es handelt sich dabei um die Schnellfahrstrecke Nürnberg – Erfurt – Halle/Leipzig – Berlin, die aus mehreren Ausbauabschnitten und einer 2017 in Betrieb gegangenen Neubaustrecke durch den Thüringer Wald besteht.

 

Im Raum Fürth/Nürnberg sieht das Projekt die Entflechtung der Personen-, S-Bahn- sowie der Güterzugverkehre vor, die sich heute niveaugleich im Fürther Hauptbahnhof kreuzen und verzweigen. Für diese Entflechtung ist unter anderem eine neu zu bauende Eisenbahn-Güterzugstrecke entlang des Frankenschnellwegs von Erlangen-Eltersdorf über Fürth-Steinach, Fürth-Kronach, Fürth-Poppenreuth, Stadtgrenze Fürth/Nürnberg und Nürnberg-Leyh nach Nürnberg-Kleinreuth bei Schweinau vorgesehen, die von Kronach bis Kleinreuth unterirdisch geführt wird. Diese Strecke stellt für Güterzüge quasi den „kreuzungsfreien Ausbau des Fürther Hauptbahnhofs mit anderen Mitteln bzw. an anderer Stelle“ dar. è Anlage 2

 

Für den Güterzugtunnel, der offiziell auch „Tunnel Pegnitz“ und Planfeststellungsabschnitt 13, kurz PFA 13 (früher 1.3), genannt wird, erfolgte die erste Planauslage im Jahr 1994. Das seither anhängige Planfeststellungsverfahren soll über die im Sommer 2021 durchgeführte Neuauslage (4. Planänderung) zu seinem voraussichtlichen Abschluss geführt werden. Die Planung wurde dabei gegenüber 1994 in zahlreichen Punkten geändert. Insbesondere soll nun der größte Teil des Tunnels im Schildvortrieb erstellt werden; der als Tunnel geführte Teil wurde zudem verlängert und in seiner voraussichtlichen Lage teilweise modifiziert. Die Deutsche Bahn (DB Netz AG) geht von einem Bau in den 2020er Jahren und einer Inbetriebnahme bis 2029 aus.

 

Für den sich nördlich anschließenden oberirdischen Abschnitt der Güterzugstrecke befindet sich die Planauslage für voraussichtlich den Spätsommer, Herbst oder Winter 2021 in der weit fortgeschrittenen Vorbereitung. Hierfür will die DB Netz AG die Güterzuggleise als „PFA 16A“ aus dem von der Stadt Fürth beklagten Planfeststellungsbeschluss des „PFA 16“ (Fürth-Nord, S‑Bahn-Verschwenk) herauslösen. è Anlage 1 zur Abgrenzung PFA 16A / PFA 13

 

Weitere Informationen inkl. Faltblatt und Animationsfilm der Güterzugstrecke:

 

https://www.vde8.de/gueterzugstrecke

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlagen 1 und 2; Vorläufige dringliche Anordnung; Anlagen A, B, C, D, E1, E2 und G.