Betreff
Generalsanierung und Erweiterung des Karl-Reinmann-Kindergartens der Lebenshilfe Fürth e.V. – Erhöhung der Förderung aufgrund von Kostensteigerungen
Vorlage
KITA-GTS/0025/2024
Art
Beschlussvorlage - SB
Referenzvorlage

Der Erhöhung der Förderung für die Sanierung des Bestandsgebäudes um 10% wird zugestimmt. Die Bereitstellung der zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel wird genehmigt.

 

Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Regierung von Mittelfranken.


Bereits am 22.05.2019 und aufgrund geänderter Förderbedingungen noch einmal am 16.12.2020 beschloss der Stadtrat, die Förderung der Generalsanierung und Erweiterung um 15 Kindergartenplätze des integrativen Karl-Reinmann-Kindergartens in der Weiherhofer Str. 45, der von der Lebenshilfe Fürth e.V. betrieben wird. Aufgrund der, zum Beschlusszeitpunkt gültigen städtischen Richtlinie zur Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet (RL Kita-Bau) wurde hierbei zwischen förderfähigen Kosten für die General-sanierung des Bestandsgebäudes und den Kosten für die, zur Neuschaffung der Plätze baulichen Erweiterung unterschieden, da die Richtlinie unterschiedliche Fördersätze für Sanierung und Platzneuschaffung vorsah. Während für die Generalsanierung 90% der förderfähigen Kosten als Zuschuss gewährt wurden, waren es für den Erweiterungsbau 100% der förderfähigen Kosten.

Nun hat sich der Träger an die Verwaltung gewandt, da die Baukosten der Maßnahme unverhältnismäßig gestiegen seien. Anhand des beigefügten Berichtes des Architekturbüros lässt sich verdeutlichen, dass die Kostensteigerungen aufgrund der Auswirkungen sowohl der Corona-Pandemie als auch des Angriffskrieges Russlands in der Ukraine auf die Baubranche entstanden sind.

 

In Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken schlägt die Verwaltung daher folgendes Vorgehen vor: Die Stadt Fürth hat die RL Kita-Bau im Jahr 2021 dahingehend geändert, dass sowohl für Generalsanierungen als auch für Neubauten 100% der förderfähigen Kosten als Baukostenzuschuss gewährt werden. Deshalb könnte im Fall der o.g. Maßnahme die Förderung für die Sanierung des Bestandsgebäudes um 10% angehoben werden. Aufgrund der Bestimmungen der FAZR als übergeordneter Förderrichtlinie muss der zur Antragstellung gültige Kostenrichtwert von 5.010 €/m² angewandt werden. Da der Erweiterungsbau bereits mit einem Zuschuss von 100% der förderfähigen Kosten gefördert wurde, ist hier keine Erhöhung der Förderung möglich.

 

Ermittlung des städtischen Baukostenzuschusses

 

Für die Generalsanierung des Bestandsgebäudes wurde 2020 eine förderfähige Fläche von 236m² ermittelt. Bei dem zur Antragstellung gültigen Kostenrichtwert von 5.010 €/m² ergibt sich ein Kostenhöchstwert von 1.182.360,00 €. Dies entspricht 100% der förderfähigen Kosten. Gewährt wurde damals - wie bereits beschrieben - ein Baukostenzuschuss in Höhe von 90% der förderfähigen Kosten, was 1.064.124,00 € entspricht. Der Anteil des Baukostenzuschusses für den Erweiterungsbau beträgt unverändert 951.900,00 €.

 

Für den städtischen Baukostenzuschuss insgesamt bedeutet dies:

 

Städtischer Baukostenzuschuss insgesamt alt (100% für Neubau, 90% Bestand):

2.016.024,00 €

 

Städtischer Baukostenzuschuss insgesamt neu (100% für Neubau, 100% für Bestand)

2.134.260,00 €

Differenz

118.236,00 €

 

Der städtische Baukostenzuschuss wird somit um den Differenzbetrag von 118.236,00 € erhöht. Da die Maßnahme bereits kurz vor dem Abschluss steht, ist eine Bereitstellung der erforderlichen Mittel im Haushaltsjahr 2024 notwendig.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

118.236,00

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Aktuelle Kostenaufstellung, Bericht des Architekturbüros zur Begründung der Kostensteigerungen