1. Den Ausführungen und Abwägungen des Baureferates wird beigetreten.

2.  Der Bau- und Werkausschuss billigt den Entwurf des Bebauungsplan Nr. 433 „Gewerbepark Hardhöhe West“ sowie die dazugehörige Begründung (mit Anlagen).

3.  Der Bau- und Werkausschuss beschließt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

4.  Die Verwaltung wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung zu veranlassen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (und die innerstädtischen Dienststellen) davon zu benachrichtigen.