Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung, den Bebauungsplan Nr. 354 “Johannes-Götz-Weg” neu zu planen. Das Bebauungsplangebiet soll künftig durch Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und Reihenhäuser geprägt werden.


Der Vorsitzende informiert die Mitglieder des Bauausschusses, dass ihn verschiedene Bedenken von Bürgerinnen und Bürgern erreicht haben. Das Bauvorhaben sei zu dicht, es füge sich nicht in die umgebende Bebauung ein und im übrigen solle das reguläre Bebauungsplanverfahren abgewartet werden. Es sei nicht sinnvoll, vorab Fakten zu schaffen.

Der Baureferent erläutert, dass das geplante Bauvorhaben den Vorgaben des künftigen Bebauungsplanes entspreche und daher die Vorabgenehmigung durch die Verwaltung rechtlich unbedenklich sei. Voraussetzung sei jedoch, dass der Bauträger sich an die Planungen aus den Vorverhandlungen halte.

 

Nach kontroverser Diskussion spricht sich der Bauausschuss mehrheitlich für eine Änderung des geplanten Bebauungsplanes aus. Es sollen Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und Reihenhäuser geplant werden.

Dem Antrag auf Vorbescheid zur vorzeitigen Genhmigung von drei Mehrfamilienhäusern wird nicht stattgegeben.