Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 47, Nein: 0, Anwesend: 47

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Kreuzungsvereinbarungen auf der Basis der bisherigen Verhandlungen mit der DB unter dem Vorbehalt abzuschließen, dass die Stahlplatten der Stützensicherung noch Öffnungen erhalten, welche einvernehmlich zwischen der Bahn und der Stadt Fürth fest zu legen sind und erforderliche Zuwendungsanträge bei der Regierung von Mittelfranken einzureichen.