Sitzung: 29.04.2016 POAu/048/2016
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Vorlage: PA/387/2016
Zum 01.09.2017 werden im mittleren Funktionsbereich (2.
Qualifikationsebene)
12 Verwaltungsnachwuchskräfte
eingestellt.
Zum 01.10.2017 werden im gehobenen Funktionsbereich (3.
Qualifikationsebene)
9 Verwaltungsnachwuchskräfte
eingestellt. Bewerbungen von Beamtinnen und Beamten der 2. Qualifikationsebene
für die Ausbildungsqualifizierung (vormals Aufstieg) werden bei Vorliegen der
Voraussetzungen entsprochen; jedoch nicht mehr als 2 Personen unter Anrechnung
auf den Bedarf.
Evtl. nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) zugewiesene Soldatinnen/Soldaten
rechnen auf den Bedarf an.
Das Personalreferat wird ermächtigt, unterjährig vakant werdende
Ausbildungsstellen (z.B. wg. Abbruch des Ausbildungsverhältnisses oder
Nichtbestehen von Prüfungen) nach Möglichkeit zeitnah nachzubesetzen. Zudem
wird das Personalreferat ermächtigt, wenn trotz intensiver Bemühungen im Zuge
des Auswahlverfahrens nicht genügend geeignete Bewerberinnen und Bewerber
gefunden werden, auf die Besetzung von Ausbildungsplätzen zu verzichten und den
Bedarf ggf. anderweitig zu decken.
Die Stadtratsfraktionen der CSU und der Grünen
stellen den Antrag, dass in der 2.QE, 14 Personen und in der 3. QE, 10 Personen
eingestellt werden sollen. Der Antrag findet mit 6 Ja-Stimmen keine Mehrheit.
Die Finanz-, Organisations-, und
Personalreferentin Frau Dr. Ammon unterbreitet einen Kompromissvorschlag:
Wenn in der 2. QE, 12 geeignete Bewerberinnen und Bewerber gefunden werden, wird die Verwaltung ermächtigt, 12 Nachwuchskräfte für die 2. QE einzustellen. Der Kompromissvorschlag wird einstimmig angenommen.