Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Zum 01.09.2017 werden im mittleren Funktionsbereich (2. Qualifikationsebene)
12 Verwaltungsnachwuchskräfte eingestellt. 

 

Zum 01.10.2017 werden im gehobenen Funktionsbereich (3. Qualifikationsebene)
9 Verwaltungsnachwuchskräfte eingestellt. Bewerbungen von Beamtinnen und Beamten der 2. Qualifikationsebene für die Ausbildungsqualifizierung (vormals Aufstieg) werden bei Vorliegen der Voraussetzungen entsprochen; jedoch nicht mehr als 2 Personen unter Anrechnung auf den Bedarf.

Evtl. nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) zugewiesene Soldatinnen/Soldaten rechnen auf den Bedarf an.

Das Personalreferat wird ermächtigt, unterjährig vakant werdende Ausbildungsstellen (z.B. wg. Abbruch des Ausbildungsverhältnisses oder Nichtbestehen von Prüfungen) nach Möglichkeit zeitnah nachzubesetzen. Zudem wird das Personalreferat ermächtigt, wenn trotz intensiver Bemühungen im Zuge des Auswahlverfahrens nicht genügend geeignete Bewerberinnen und Bewerber gefunden werden, auf die Besetzung von Ausbildungsplätzen zu verzichten und den Bedarf ggf. anderweitig zu decken.


Die Stadtratsfraktionen der CSU und der Grünen stellen den Antrag, dass in der 2.QE, 14 Personen und in der 3. QE, 10 Personen eingestellt werden sollen. Der Antrag findet mit 6 Ja-Stimmen keine Mehrheit.

Die Finanz-, Organisations-, und Personalreferentin Frau Dr. Ammon unterbreitet einen Kompromissvorschlag:

Wenn in der 2. QE, 12 geeignete Bewerberinnen und Bewerber gefunden werden, wird die Verwaltung ermächtigt, 12 Nachwuchskräfte für die 2. QE einzustellen. Der Kompromissvorschlag wird einstimmig angenommen.