Sitzung: 18.01.2017 BWA/069/2017
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Vorlage: StEF/095/2017
1.
Die Abwassergebühr gem. § 15 Abs. 1 BGS-EWS
(Schmutzwasser) bleibt unverändert.
Die Abwassergebühr gem § 15 Abs. 2
BGS-EWS (Niederschlagswasser) wird ab dem 01.01.2017 auf 0,59 Euro/m² gesenkt.
Die Absätze 1 und 2 des § 15 EWS-BGS lauten in der ab 01.01.2017 gültigen
Fassung der EWS-BGS wie folgt:
(1) Die Schmutzwassergebühr beträgt 1,80 Euro/m³ zuzüglich eines eventuellen Starkverschmutzerzuschlages nach § 16 für industrielles und gewerbliches Abwasser.
(2) Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,59 Euro/m²
2. Der Gültigkeitszeitraum für die Abwassergebühren wird für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2020 festgelegt und beträgt somit vier Jahre.