Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Anwesend: 42

1.         Die Abwassergebühr gem. § 15 Abs. 1 BGS-EWS (Schmutzwasser) bleibt unverändert.
Die Abwassergebühr gem.  § 15 Abs. 2 BGS-EWS (Niederschlagswasser) wird ab dem 01.01.2017 auf 0,59 Euro/m²  gesenkt.
Die Absätze 1 und 2 des § 15 EWS-BGS lauten in der ab 01.01.2017 gültigen Fassung der EWS-BGS wie folgt:

 

(1)    Die Schmutzwassergebühr beträgt 1,80 Euro/m³  zuzüglich eines eventuellen Starkverschmutzerzuschlages nach § 16 für industrielles und gewerbliches Abwasser.

(2)    Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,59 Euro/m².

 

2.       Der Gültigkeitszeitraum für die Abwassergebühren wird für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2020 festgelegt und beträgt somit vier Jahre.