1. Den Ausführungen des Baureferates wird zugestimmt.

2. Dem Bauvorhaben und den damit verbunden notwendigen Abweichungen bezüglich der Abstandsflächen gem. BayBO wird zugestimmt.


Die Baureferentin Frau Lippert weist den Bauausschuss auf 3 Punkte der Planung hin:

1)    Die Abstandsflächen werden z.T. auf Nachbarflächen nachgewiesen. Mit Nachbarklagen ist zu rechnen.

2)    Die geplante Bebauung erfordert eine Mauer entlang der öff. Straße, die von der Stadt zu unterhalten ist.

3)    3 Bäume auf Nachbargrundstücken sind bei Realisierung dieser Planung zu fällen, jedoch liegt eine Zustimmung des OA vor. Der Bauherr kann davon nur durch zivilrechtliche Vereinbarung mit den Nachbarn Gebrauch machen.

 

Die von einem Anlieger beklagte Parkraumsituation in diesem Bereich spricht nicht gegen das Bauvorhaben, da die erforderlichen Stellplätze gem. Stellplatzsatzung der Stadt Fürth auf dem Grundstück nachgewiesen werden.

Aus diesem Grund spricht sich der Bauausschuss mehrheitlich für das Bauvorhaben aus.