Zur Abdeckung des Bedarfs an Krippen- und Kindergartenplätzen wird für die Neuschaffung von 48 Krippen- und 100 Kindergartenplätzen auf dem Grundstück Humbserstr. 18 die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel genehmigt.

 

Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt sind.