Sitzung: 28.11.2022 VA/031/2022
Beschluss: mit Mehrheit beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2, Anwesend: 14
Vorlage: SVA/0319/2022
Im Umfeld der Kita
Herrnstraße wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h angeordnet.
Stadtrat Dornhuber
weist darauf hin, dass gem. § 45 Abs. 9 Satz 4 Nummer 6 StVO eine besondere
Gefahrenlage vor Kindertagesstätten nicht erforderlich ist und der Stadtrat in
wiederholten Beschlüssen zum Ausdruck gebracht hat, dass Tempo 30 auch vor
Kitas anzuordnen ist.