Beschluss: mit Mehrheit beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2, Anwesend: 14

Im Umfeld der Kita Herrnstraße wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h angeordnet.

 


Stadtrat Dornhuber weist darauf hin, dass gem. § 45 Abs. 9 Satz 4 Nummer 6 StVO eine besondere Gefahrenlage vor Kindertagesstätten nicht erforderlich ist und der Stadtrat in wiederholten Beschlüssen zum Ausdruck gebracht hat, dass Tempo 30 auch vor Kitas anzuordnen ist.