Sitzung: 15.02.2023 StR/152/2023
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Anwesend: 42, Persönlich beteiligt: 0
Vorlage: GWF/0481/2023
Der Stadtrat nimmt von den Mehrkosten in Höhe von 280.000 Euro für die Baumaßnahme Kenntnis. Der Stadtrat erteilt hiermit die Ergänzende Projektgenehmigung. Die neuen Gesamtkosten belaufen sich auf 5,98 Mio. Euro. Die erforderlichen Mittel sind bereitzustellen.
Die Stellungnahmen
des Amtsleiters des Liegenschaftsamts, Herrn Beusch, der Baureferentin Frau
Lippert und von Bürgermeister Braun wurden vom Stadtrat zur Kenntnis genommen.
Das
Liegenschaftsamt führt aus, dass die Stadt Fürth zu gleichen Konditionen für
soziale Zwecke Grundstücke selbst vermietet. Ein privater Investor hätte
voraussichtlich eine 3-fach höhere Mietzahlung gefordert. Ein Trinkwasser- und
ein Abwasseranschluss sind auf dem Grundstück vorhanden. Durch die verwendete
Begrifflichkeit „kontaminiertes Erdreich“ konnte ein falscher Eindruck
entstehen, es handelt sich um normalen Bauaushub der Stufe Z.1 der im ganzen
Stadtgebiet zu finden ist. Herr Beusch führte aus, er würde den Mietvertrag
jederzeit wieder in gleicher Form unterschreiben.
Die Baureferentin
Frau Lippert ergänzt, dass die Umplanung des Wasseranschlusses rein aufgrund
der Initiative der Verwaltung ausgegangen ist, ferner hatte man sich
entschieden den Abwasseranschluss gleich langfristig zu ertüchtigen. Die
aufgeführten Mehrkosten sind auch dem hohen Zeitdruck bei der
Projektrealisierung geschuldet und konnten somit nicht in die ursprüngliche
Kostenplanung einfließen.
Bürgermeister Braun
ergänzt noch, dass die Erweiterungswünsche des Referats I nur auf dem Gebiet
des Schulgeländes der Friedrich-Ebert-Schule angefallen sind.
Oberbürgermeister
Dr. Jung stellt abschließend fest, dass alle offenen Fragen somit geklärt
wurden.