Betreff
Kindertagespflege
Vorlage
JgA/005/2011
Art
Beschlussvorlage - SB

Vom Bericht wurde Kenntnis genommen. Um die staatliche Förderung voll ausschöpfen zu können, wird der städtische Anteil an den Kosten der Tagespflege so fortgeschrieben und angehoben, dass er weiterhin als adäquate Cofinanzierung im Verhältnis 50:50 den staatlichen Förderleistungen nach dem BayKiBiG gegenübersteht. Mit den nachstehenden Maßnahmen soll vermieden werden, dass diese Förderung niedriger ausfällt oder vom Staat zurück gefordert wird. Die anfallenden Mehrausgaben werden nicht vollständig durch Mehreinnahmen kompensiert.
Weiterhin soll die gestiegene Nachfrage nach Betreuungsplätzen, mit einem neu definierten Pflegestellenbedarf, durch die Anpassung der Rahmenbedingungen unterstützt werden. Hier soll die Tagespflege als familiennahes, flexibles Instrument zur Bedarfsdeckung eingesetzt werden, ohne dass Investitionskosten anfallen.

Die Leistungen für die Kindertagespflege werden daher wie folgt modifiziert:

 


Pflegegeld
In der Stadt Fürth wird nun gem. der Empfehlung des Städtetags das Tagespflegegeld, jedoch erst verspätet zum 1.1.2012und für einen Teilpersonenkreis, wie folgt erhöht:

Die monatliche Grundpauschale für das Pflegegeld wird ab 1.1.2012 von 368 € auf 390 € erhöht. Die neue Gesamtleistung berechnet sich nach der Tagespflegegeld-Tabelle 2012.
Das erhöhte Pflegegeld gilt grundsätzlich für Tagespflegepersonen, die jeweils am 31.12. eines Jahres seit zwei Jahren (für das laufende und das Vorjahr) eine Pflegeerlaubnis hatten.
Der Bruttostundenlohn erhöht sich damit von 2,82 € auf 2,97 €.

Für den übrigen Personenkreis (mit weniger Berufserfahrung) wird das Pflegegeld von den bisher geleisteten Sätzen nach der Tagespflegegeld-Tabelle 2007 auf die Sätze der Tagespflegegeld-Tabelle 2010 angehoben.
Die monatliche Grundpauschale erhöht sich für diesen Personenkreis von 317 € auf

368 €.
Der Bruttostundenlohn erhöht sich damit von 2,20 € auf 2,82 €.

Elternbeitrag

Der Elternbeitrag wird in der bisherigen Höhe von 317 € belassen (im Grundtarif), um eine langsame Angleichung an die Krippentarife zu erreichen.
Die Eltern werden damit weiterhin pro Buchungsstunde mit 1,83 € an den Kosten beteiligt.

Vertretungsregelung
Zur Unterstützung des Vertretungsnetzwerkes wird die tatsächlich geleistete Vertretungsstunde mit einem Aufschlag von ca. 50 Cent, in Höhe von 3,50 € vergütet.

 

Budget für das Familienbüro
Zur Betreuung des erweiterten Personenkreises mit bis zu 260 Kindern in Tagespflege soll dem Familienbüro die Pauschale angemessen von 100.000 auf bis zu 180.000 € erhöht werden. Das Jugendamt wird beauftragt, Verhandlungen für einen Stufenplan aufzunehmen.

Berichtsauftrag an das Familienbüro
Das Familienbüro wird gebeten, in der ersten Jahreshälfte 2012 dem Ausschuss einen Bericht über die Arbeit im Bereich der Tagespflege zu geben.


Die Tagespflege ist eine familiennahe und flexible Form der Kinderbetreuung. Ihr kommt beim Ausbau des Betreuungsangebots für Kinder unter 3 Jahren neben dem Krippenangebot ein beachtlicher Stellenwert zu. Investitionskosten fallen dabei nicht an. Evtl. Nachfrageschwankungen können gut durch die natürliche Fluktuation aufgefangen werden.

 

1.    Ausgestaltung der staatlichen Förderung:
Die Tagespflege wird über den Landeszuschuss nach dem BayKiBiG staatlich gefördert. Seit Einführung der Tagespflege ist die staatliche Basisförderung pro Kind von 753.80 €, zuletzt zum 1.9.2011, auf 886,32 € gestiegen Die Förderung wird seit 1.9.2009 noch um einen Bundeszuschuss in Höhe von derzeit ca. 310 € pro Basiswert aufgestockt.

Dem steht die Verpflichtung der Stadt gegenüber, für die Tagespflege mindestens Aufwendungen in Höhe des Landeszuschusses einzusetzen. In den Vorjahren wurde der staatliche Zuschuss noch durch die erbrachten Vorleistungen der Stadt für die Anschubfinanzierung kompensiert. Bereits 2010 bleibt der Stadtanteil hinter dem Staatszuschuss zurück. Durch die weitere staatliche Zuschusserhöhung droht bei zurückbleibenden Pflegegelderhöhungen jährlich ein Ungleichgewicht und es besteht die Gefahr für eine Rückzahlung und Kürzung der Förderung.

2.    Elternbeitrag
Bisher wurden die Bundesmittel auch dafür verwendet, den Elternbeitrag stabil zu halten. Der Elternbeitrag in der Tagespflege von derzeit 317 € soll nicht erhöht werden. Tagespflege und Krippen sind somit preislich vergleichbar und eine gleichrangige Betreuungsoption.

3.    Tagespflegegeld
Zuletzt wurde das Tagespflegegeld zum 1.11.2010 mit einem 15-monatigen Nachlauf zur Städtetagsempfehlung und nur für einen Teilpersonenkreis erhöht. Zwischenzeitlich wäre das Pflegegeld gemäß Städtetagsempfehlung wieder zum 1.1.2011 zu erhöhen gewesen, nachdem sich auch der vom Sozialministerium veröffentlichte Basiswert erhöht hat. Die Pflegepersonen sollen leistungsgerecht vergütet und durch weitere Anreize motiviert werden. Bisher wurde die Entlohnung nur jeweils mit erheblicher Verspätung an die Städtetagsempfehlungen angepasst. Diese Linie wird unter dem Sparzwang fortgesetzt. In der Region Mittelfranken wurde die Empfehlung bereits  für alle Pflegeverhältnisse allgemein (außer Lkr. Roth u. Schwabach) umgesetzt.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen bewirken für 2012 Mehrkosten bei UA 4542.7612.2000:
             für die Pflegegelderhöhung (160 Kinder)                       43.000 €
             für die bedarfsgerechte Platzaufstockung                    450.000 €
             bei Wihi-Leistungen                                                            70.000 €
             gesamt                                                                                 563.000 €

Dem stehen gegenüber Mehreinnahmen bei UA 4542.1165 und 1711
             von Eltern                                                                            280.000 €
             durch höhere reguläre Fördermittel                               173.000 €
             über höheren befristeten Bundeszuschuss                   31.000 €
             gesamt                                                                                 484.000 €

Die Stadt Fürth wird aus dem Pflegegeld mit einem Nettozuschuss von ca. 80.000 € belastet. Ein Betrag in gleicher Höhe würde auch bei Bedarfsdeckung durch Krippenplätze entstehen, zuzüglich der Investitionskosten, bei weniger Flexibilität.

4.    Vertretungsregelung
Zur Gestaltung der Vertretungsregelung und Ersatzbetreuung (bei Ausfall von Pflegepersonen), als Fördervoraussetzung, gibt es unter den verschiedenen Modellen keinen allgemeinen Favoriten. Diese werden getestet und bis 2012 kann ein Erfahrungsbericht vorgelegt werden. Springerstellen, die im Bericht an den AJJ vom 8.10.2010 angekündigt wurden, konnten bisher nur unzureichend gefunden und noch nicht abgerechnet werden.

Schwerpunkt bildet daher derzeit das Modell mit gegenseitiger Vertretung, bei dem sich 3-4 Pflegepersonen zusammenschließen, die Kinder und Betreuer gegenseitig bekannt machen und im Vertretungsfall aushelfen. Um die Unkosten zu decken und den Anreiz für die gesetzlich vorgegebene Vertretungsregelung zu erhöhen, werden die geleisteten Vertretungsstunden höher entlohnt.

5.    Budget für das Familienbüro
Für Organisation und Verwaltung erhält das Familienbüro eine Vergütung. Durch ein pauschales Budget können Schwankungen ausgeglichen werden. Für die Betreuung von 150 Kindern wurde bisher eine Pauschale von 100.000 € bezahlt. Bei Erhöhung auf 260 Kinder entstehen verhältnismäßige Kosten bis zu 180.000 €. Das entspricht mtl. Kosten pro Kind von bis zu 57,69 €.
Mehrkosten mit bis zu 80.000€ wären im Hauhalt bei UA 4542.7071 einzukalkulieren

Mit Umsetzung aller vorgeschlagenen Maßnahmen entstehen zusätzliche Bruttogesamtkosten von 643.000 € und nach Refinanzierung Nettokosten von ca. 160.000 €

Damit wäre auch die weitere Förderung durch den Freistaat gesichert, weil die Stadt in gleichem Umfang wie der Staat fördert.

Der beauftragte Träger „Familienbüro gGmbH“ und die dort betreuten Eltern wurden bei Erstellung dieser Vorlage im Vorfeld wieder mit einbezogen.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

netto ca. 160.000 €

 

nein

x

ja

160.000 €

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

4542.7612.2000

4542.7612.2000 45424542.7612.20004542.7612.2000

Budget-Nr. 51250

im

x

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


2 (Tagespflegegeld – Tabelle 2010 und Tagelle 2012)