Vom
Bericht wurde Kenntnis genommen. Um die staatliche Förderung voll ausschöpfen
zu können, wird der städtische Anteil an den Kosten der Tagespflege so
fortgeschrieben und angehoben, dass er weiterhin als adäquate Cofinanzierung im
Verhältnis 50:50 den staatlichen Förderleistungen nach dem BayKiBiG
gegenübersteht. Mit den nachstehenden Maßnahmen soll vermieden werden, dass
diese Förderung niedriger ausfällt oder vom Staat zurück gefordert wird. Die
anfallenden Mehrausgaben werden nicht vollständig durch Mehreinnahmen
kompensiert.
Weiterhin soll die gestiegene Nachfrage nach Betreuungsplätzen, mit einem neu definierten
Pflegestellenbedarf, durch die Anpassung der Rahmenbedingungen unterstützt
werden. Hier soll die Tagespflege als familiennahes, flexibles Instrument zur
Bedarfsdeckung eingesetzt werden, ohne dass Investitionskosten anfallen.
Die Leistungen für die Kindertagespflege werden daher wie folgt modifiziert:
Pflegegeld
In der Stadt Fürth wird nun gem. der Empfehlung des Städtetags das
Tagespflegegeld, jedoch erst verspätet zum 1.1.2012und für einen
Teilpersonenkreis, wie folgt erhöht:
Die monatliche Grundpauschale für das Pflegegeld wird ab 1.1.2012 von 368 €
auf 390 € erhöht. Die neue Gesamtleistung berechnet sich nach der
Tagespflegegeld-Tabelle 2012.
Das erhöhte Pflegegeld gilt grundsätzlich für Tagespflegepersonen, die jeweils
am 31.12. eines Jahres seit zwei Jahren (für das laufende und das Vorjahr) eine
Pflegeerlaubnis hatten.
Der Bruttostundenlohn erhöht sich damit von 2,82 € auf 2,97 €.
Für
den übrigen Personenkreis (mit weniger Berufserfahrung) wird das Pflegegeld von
den bisher geleisteten Sätzen nach der Tagespflegegeld-Tabelle 2007 auf die
Sätze der Tagespflegegeld-Tabelle 2010 angehoben.
Die monatliche Grundpauschale erhöht sich für diesen Personenkreis von 317 €
auf
368
€.
Der Bruttostundenlohn erhöht sich damit von 2,20 € auf 2,82 €.
Elternbeitrag
Der
Elternbeitrag wird in der bisherigen Höhe von 317 € belassen (im Grundtarif),
um eine langsame Angleichung an die Krippentarife zu erreichen.
Die Eltern werden damit weiterhin pro Buchungsstunde mit 1,83 € an den Kosten beteiligt.
Vertretungsregelung
Zur
Unterstützung des Vertretungsnetzwerkes wird die tatsächlich geleistete
Vertretungsstunde mit einem Aufschlag von ca. 50 Cent, in Höhe von 3,50 €
vergütet.
Budget
für das Familienbüro
Zur Betreuung des erweiterten Personenkreises mit bis zu 260 Kindern in
Tagespflege soll dem Familienbüro die Pauschale angemessen von 100.000 auf bis
zu 180.000 € erhöht werden. Das Jugendamt wird beauftragt, Verhandlungen für
einen Stufenplan aufzunehmen.
Berichtsauftrag an das Familienbüro
Das Familienbüro wird gebeten, in der ersten Jahreshälfte 2012 dem
Ausschuss einen Bericht über die Arbeit im Bereich der Tagespflege zu geben.
Die Tagespflege ist eine familiennahe und flexible
Form der Kinderbetreuung. Ihr kommt beim Ausbau des Betreuungsangebots für
Kinder unter 3 Jahren neben dem Krippenangebot ein beachtlicher Stellenwert zu.
Investitionskosten fallen dabei nicht an. Evtl. Nachfrageschwankungen können
gut durch die natürliche Fluktuation aufgefangen werden.
1.
Ausgestaltung der staatlichen Förderung:
Die Tagespflege wird über den Landeszuschuss nach dem BayKiBiG staatlich
gefördert. Seit Einführung der Tagespflege ist die staatliche Basisförderung
pro Kind von 753.80 €, zuletzt zum 1.9.2011, auf 886,32 € gestiegen Die
Förderung wird seit 1.9.2009 noch um einen Bundeszuschuss in Höhe von derzeit
ca. 310 € pro Basiswert aufgestockt.
Dem steht die Verpflichtung der Stadt gegenüber, für die Tagespflege mindestens
Aufwendungen in Höhe des Landeszuschusses einzusetzen. In den Vorjahren wurde
der staatliche Zuschuss noch durch die erbrachten Vorleistungen der Stadt für
die Anschubfinanzierung kompensiert. Bereits 2010 bleibt der Stadtanteil hinter
dem Staatszuschuss zurück. Durch die weitere staatliche Zuschusserhöhung droht
bei zurückbleibenden Pflegegelderhöhungen jährlich ein Ungleichgewicht und es
besteht die Gefahr für eine Rückzahlung und Kürzung der Förderung.
2.
Elternbeitrag
Bisher wurden die Bundesmittel auch dafür verwendet, den Elternbeitrag stabil
zu halten. Der Elternbeitrag in der Tagespflege von derzeit 317 € soll nicht
erhöht werden. Tagespflege und Krippen sind somit preislich vergleichbar und
eine gleichrangige Betreuungsoption.
3.
Tagespflegegeld
Zuletzt wurde das Tagespflegegeld zum 1.11.2010 mit einem 15-monatigen Nachlauf
zur Städtetagsempfehlung und nur für einen Teilpersonenkreis erhöht.
Zwischenzeitlich wäre das Pflegegeld gemäß Städtetagsempfehlung wieder zum
1.1.2011 zu erhöhen gewesen, nachdem sich auch der vom Sozialministerium
veröffentlichte Basiswert erhöht hat. Die Pflegepersonen sollen
leistungsgerecht vergütet und durch weitere Anreize motiviert werden. Bisher
wurde die Entlohnung nur jeweils mit erheblicher Verspätung an die
Städtetagsempfehlungen angepasst. Diese Linie wird unter dem Sparzwang
fortgesetzt. In der Region Mittelfranken wurde die Empfehlung bereits für alle Pflegeverhältnisse allgemein (außer
Lkr. Roth u. Schwabach) umgesetzt.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen bewirken für 2012 Mehrkosten bei UA
4542.7612.2000:
für
die Pflegegelderhöhung (160 Kinder) 43.000 €
für
die bedarfsgerechte Platzaufstockung 450.000
€
bei
Wihi-Leistungen 70.000 €
gesamt 563.000
€
Dem stehen gegenüber Mehreinnahmen bei UA 4542.1165 und 1711
von
Eltern 280.000
€
durch
höhere reguläre Fördermittel 173.000
€
über
höheren befristeten Bundeszuschuss 31.000 €
gesamt
484.000
€
Die Stadt Fürth wird aus dem Pflegegeld mit einem Nettozuschuss
von ca. 80.000 € belastet. Ein Betrag in gleicher Höhe würde auch bei
Bedarfsdeckung durch Krippenplätze entstehen, zuzüglich der Investitionskosten,
bei weniger Flexibilität.
4.
Vertretungsregelung
Zur Gestaltung der Vertretungsregelung und Ersatzbetreuung (bei Ausfall von
Pflegepersonen), als Fördervoraussetzung, gibt es unter den verschiedenen
Modellen keinen allgemeinen Favoriten. Diese werden getestet und bis 2012 kann
ein Erfahrungsbericht vorgelegt werden. Springerstellen, die im Bericht an den
AJJ vom 8.10.2010 angekündigt wurden, konnten bisher nur unzureichend gefunden
und noch nicht abgerechnet werden.
Schwerpunkt bildet daher derzeit das Modell mit gegenseitiger Vertretung, bei
dem sich 3-4 Pflegepersonen zusammenschließen, die Kinder und Betreuer
gegenseitig bekannt machen und im Vertretungsfall aushelfen. Um die Unkosten zu
decken und den Anreiz für die gesetzlich vorgegebene Vertretungsregelung zu
erhöhen, werden die geleisteten Vertretungsstunden höher entlohnt.
5.
Budget für das Familienbüro
Für
Organisation und Verwaltung erhält das Familienbüro eine Vergütung. Durch ein
pauschales Budget können Schwankungen ausgeglichen werden. Für die Betreuung
von 150 Kindern wurde bisher eine Pauschale von 100.000 € bezahlt. Bei Erhöhung
auf 260 Kinder entstehen verhältnismäßige Kosten bis zu 180.000 €. Das
entspricht mtl. Kosten pro Kind von bis zu 57,69 €.
Mehrkosten mit bis zu 80.000€ wären im Hauhalt bei UA 4542.7071 einzukalkulieren
Mit Umsetzung aller vorgeschlagenen Maßnahmen entstehen
zusätzliche Bruttogesamtkosten von 643.000 € und nach Refinanzierung
Nettokosten von ca. 160.000 €
Damit wäre auch die weitere Förderung durch den Freistaat gesichert, weil die
Stadt in gleichem Umfang wie der Staat fördert.
Der beauftragte Träger „Familienbüro gGmbH“ und die dort betreuten Eltern
wurden bei Erstellung dieser Vorlage im Vorfeld wieder mit einbezogen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
netto
ca. 160.000 € |
|
nein |
x |
ja |
160.000
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
x |
ja |
4542.7612.2000 4542.7612.2000
45424542.7612.20004542.7612.2000 |
Budget-Nr. 51250 |
im |
x |
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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2 (Tagespflegegeld – Tabelle 2010 und Tagelle 2012)