Der Beirat für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten empfiehlt das Einvernehmen zu dem zwischen Haus und Grund Fürth und dem Mietverein Fürth und Umgebung e.V. fortgeschriebenen Mietspiegel von 2007 zu erteilen.
Der
Fürther Mietspiegel resultiert aus dem Jahr 2007 und ist mittlerweile veraltet.
Gemäß § 558 c Abs.3 BGB sollen Mietspiegel im Abstand von zwei Jahren der
Marktentwicklung angepasst werden. Aus diesem Grund haben Haus und Grund Fürth
sowie der Mieterverein Fürth und Umgebung e.V. sich auf eine lineare Erhöhung
entsprechend der allgemeinen Mietentwicklung geeinigt. Dabei ist für die
Baujahre bis einschließlich 1948 eine Erhöhung von 4,6 % vorgenommen worden und
bei den Baujahren ab 1948 eine Erhöhung um 4,1 %.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
bei
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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