1. Der Bau- und Werkausschuss nimmt das Planblatt zum Vorbescheid zur Kenntnis und stimmt den damit verbunden Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 315b Grundigpark aus städtebaulicher Sicht zu, sofern die noch bestehenden wasser- und immissionsschutz-rechtlichen Probleme gelöst werden können.
Mit Beschluss vom
02.03.11 hat der Bau- u. Werkausschuss, einem von der Fa. P+P Gruppe Bayern
vorgelegten Bebauungskonzept (s.A) zur planabweichenden Bebauung des
Grundigparks (Bebauungsplan Nr. 315b) grundsätzlich zugestimmt.
Die Fa. Appart
Metropolwohnbau Wohnbau GmbH hat nun für das durch sie erworbene Grundstück
eine Antrag auf Vorbescheid zur Bebauung des Geländes eingereicht. Hierbei
wurde das beschlossene Bebauungskonzept weiterentwickelt und konkretisiert.
Die wesentlichen
Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind hierbei das
geänderte Erschließungskonzept, die Überschreitung der maximal zulässigen Zahl
der Geschosse (II +I) bei der zweiten Gebäudezeile (III+I) sowie eine
geringfügige Erhöhung der zulässigen Grundfläche (ca. 10%).
Aus Sicht des
Stadtplanungsamtes kann der vorgelegten Planung im Zuge einer Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes gem.
§31 BauGB zugestimmt werden.
Um einen positiven
Vorbescheid zu dem vorliegenden Antrag erteilen zu können sind durch den
Antragssteller die noch nicht vollständig erfüllten Anforderungen des
Ordnungsamtes hinsichtlich des Wasserrechts und des Immissionsschutzes zu
erfüllen.
Im Einzelnen sind
noch folgende Zustimmungen zu erwirken:
Zustimmung zur Anlage
einer Tiefgarage wegen möglicher Eingriffe in den Grundwasserkörper
Zustimmung zu den vorgenommenen Änderungen hinsichtlich des Immissionsschutzes..
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
bei
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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1. Ausschnitt aus dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 315b
2. Bebauungsskizze
3. Planblatt zum Vorbescheid