Der Beirat für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten empfiehlt dem Finanz- und Verwaltungsausschuss und dem Stadtrat auf Vorschlag der Verwaltung der Änderung der Gebührensatzung der Obdachlosenunterkünfte zuzustimmen
Aufgrund der
gestiegenen Kostenentwicklung bei den Aufwendungen für die Übergangshäuser
Oststraße wird eine Anpassung der Gebühren notwendig werden.
Nachrichtlich: Weitere Änderungen der Satzung
vom 22. April 2009 (Anlage 2) erfolgten nicht.
Die letzte
Gebührenerhöhung (01.06.2009) konnte nur aufgrund einer Schätzung der
anfallenden Kosten für die Gebäudebewirtschaftung erfolgen, da noch keinerlei
Erfahrungswerte mit den anfallenden Kosten für den Neubau (Mietgarantievertrag,
Nebenkosten usw.) vorhanden waren. Nachdem nun die genauen Beträge, die von GWF
im Jahr 2010 gezahlt wurden, vorliegen, konnte eine genauere Kostenanalyse
erfolgen.
Aufgewendet wurden
im Jahr 2010 insg. 313.100,-- €, hierzu sind aber auch die bisher nicht
berücksichtigten Kosten für die künftige Schädlingsbekämpfung (ca. 6.000,-- €)
zu rechnen, so dass man auf eine Gesamtsumme von 319.100,-- € kommt.
Um eine annähernde
Kostendeckung zu erzielen bzw. das bisherige Defizit im Budget zu reduzieren,
errechnet sich unter Berücksichtigung der Gesamtfläche der Übergangshäuser eine
Nutzungsgebühr von 11,-- € pro m².
Bei dieser
Berechnung sind aber die ebenfalls künftig anfallenden Kosten für die
Möblierung der Unterkünfte nicht mit einbezogen worden.
Bei einer Erhöhung
der Benutzungsgebühren auf die vorgeschlagene Höhe würden die jeweiligen
Beträge noch unterhalb der Mietobergrenze (Grundmiete einschl. Nebenkosten)
liegen.
Zur besseren
Übersicht nachfolgend eine Gegenüberstellung der bisherigen zu den neuen
Beträgen:
Oststraße 112 a/b
Grundmiete/NK Gesamt;
zzgl. Heizung
bisher neu
1 Raum Unterkunft: 99,58 € 137,88 € 168,52
€
Oststraße 108 a/b
1 Raum Unterkunft 96,25 € 157,50 € 192,50 €
2 Raum Unterkunft 168,58 € 275,85 € 337,15
€
3 Raum Unterkunft 241,40 € 395,01 € 482,79 €
Die neue
Gebührenhöhe ist auch durch die wesentlichen „Mehrleistungen“, die für die
Nutzerinnen und Nutzer in der Übergangseinrichtung erbracht werden, gerechtfertigt.
So ist z.B. das Übergangswohnheim der einzige „Wohnblock“ in Fürth, bei dem
keine Mülltrennung erfolgt und dies somit sehr hohe Müllgebühren mit sich
bringt. Eine Umstellung auf Mülltrennung wurde bereits vor Jahren wieder
aufgegeben, da keinerlei Bereitschaft der Bewohnerinnen und Bewohner erkennbar
war. Weiterhin werden hier die Gemeinschaftsflächen wie Flure, WC, Duschen
durch eine externe Firma gereinigt, ebenso werden sämtliche Hausordnungen und
der Winterdienst durch Personal der Stadt Fürth bzw. externe Firmen erledigt.
Eine Erhöhung hätte
aber auch noch einen pädagogischen Nebeneffekt für die „Selbstzahler“ unter den
Bewohnerinnen und Bewohnern. Es wäre dann nicht mehr lukrativ, in den sehr
günstigen Unterkünften zu wohnen. Somit würde bei manchen ein Umdenken
beginnen, sich aktiver an einer Wohnungssuche zu beteiligen bzw. die
Hilfestellungen des Sozialdienstes besser in Anspruch zu nehmen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
nein |
x |
ja |
Mehreinnahmen Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
bei
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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