Zum 01. Januar 2012
wird die Fürther Regelung, nach der die Tarifstufe K im gesamten Stadtgebiet
gilt, zurückgenommen. Wie vor 1992 gilt K nur noch für Fahrten mit Einzel- und
Streifenkarten bis zum übernächsten Tarifpunkt. Für längere Fahrten innerhalb
Fürths löst der Fahrgast dann die neu eingeführte Preisstufe Z. Bei den
Zeitkarten bietet die infra fürth verkehr GmbH im Binnenverkehr Fürth
ausschließlich die Tarifstufe Z an. Im Vergleich zu der bisherigen Regelung
führt dies zu einer Preissteigerung im Bereich des Monatspreises eines JahresAbos
von 26,90 € (K-Tarif in 2011) auf 33,80 € (Z-Tarif 2012).
Da es bisher
VGN-weit für finanziell benachteiligte Bürgerinnen und Bürger keinen
Sozialtarif gibt, wurde das Fürther Bündnis für Mobilität, bestehend aus der
infra fürth verkehr GmbH, der Stadt Fürth und der Bürgerstiftung, ins Leben
gerufen. Die Idee des Fürther Bündnisses für Mobilität ist, dass finanziell
benachteiligte Fürtherinnen und Fürther über 15 Jahre pro Monat einen
Mobilitätsbonus in Höhe von fünf Euro erhalten. Dazu gehören Empfänger von SGB
II und SGB XII, Langzeitarbeitslose, Senioren, die Grundsicherung beziehen,
sowie Empfänger von Wohngeld und der wirtschaftlichen Jugendhilfe. In Summe
sind dies rund 10.500 Berechtigte. Aufgrund von Erfahrungswerten aus anderen
Städten, kann davon ausgegangen werden, dass rund 20 Prozent dieser Personen
dieses Angebot tatsächlich in Anspruch nehmen werden. Bei einem monatlichen
Bedarf von fünf Euro für 2.100 Personen ergibt dies eine Jahressumme von rund
126.000 Euro. Zuzüglich eines gewissen Puffers ist von einem jährlichen
Finanzierungsbedarf in Höhe von 150.000 Euro auszugehen.
Die infra fürth
verkehr GmbH und die infra fürth GmbH haben gemeinsam eine Anschubfinanzierung
geleistet. Außerdem konnte die
Grundlage für die
Auszahlung der Mobilitätstaler ist zum einen der Fürth-Pass, zum anderen
ein Antrag an die Bürgerstiftung Fürth. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Die Ausgabe des
Fürth-Passes erfolgt an den bisherigen Ausgabestellen in der Bürgerinformation
(SGB II), im Sozialamt (SGB XII, Wohngeld und AsylbLG) und im Jugendamt (SGB
VIII). Die vorgenannten Dienststellen geben auch die erforderlichen Anträge für
die Mobilitätstaler aus.
Die Mobilitätstaler
werden im Sozialrathaus/Kasse bei Vorlage des Antrages ausgegeben, solange der
Vorrat reicht.
Eingelöst werden die
Mobilitätstaler (Wert: fünf Euro pro Stück) dann nur im Kundencenter der infra
fürth verkehr GmbH am Fürther Hauptbahnhof im U-Bahnverteilergeschoss. Dabei
können die Mobilitätstaler für alle Fahrkarten ab fünf Euro eingesetzt werden.
Dazu sind neben dem Mobilitätstaler auch der Fürth-Pass sowie der Ausweis
nötig. Wie die Mobilitätstaler eingesetzt werden, bleibt dem Berechtigten
überlassen, da für die Bezahlung einer Fahrkarte auch mehrere Mobilitätstaler
eingesetzt werden können. Das heißt, dass diese auch gesammelt werden können.
Restbeträge werden allerdings nicht erstattet.
Den Mobilitätsbonus
versteht das Fürther Bündnis für Mobilität als Zwischenlösung auf dem Weg zu
einem angestrebten Sozialticket im VGN, an dem in der Verwaltung bereits
gearbeitet wurde.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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x |
nein |
|
ja |
bei
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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