Betreff
Erweiterung des Kreises der Berechtigten für den Pass für Ermäßigungen (Fürth-Pass)
Vorlage
SzA/008/2011
Art
Beschlussvorlage - AB

Der Beirat für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten empfiehlt dem Finanz- und Verwaltungsausschuss auf Vorschlag der Verwaltung einer Erweiterung des Kreises der Fürth-Pass-Berechtigten um die Empfänger von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) zuzustimmen.


Vergünstigungen mit dem Fürth-Pass erhalten derzeit Fürther Bürgerinnen und Bürger, die

- Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV),

- SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung),

- Asylbewerberleistungsgesetz oder

- keine derartige Leistung, aber wirtschaftliche Jugendhilfe (Übernahme der Kinderbetreuungskosten in Kindertageseinrichtungen) beziehen.

Das Bündnis für Mobilität beabsichtigt, die Empfänger von Leistungen nach dem WoGG in den Kreis der Berechtigten aufzunehmen. Die Kostensteigerung im öffentlichen Personennahverkehr ab 2012 betrifft in gleichem Maße die Bezieher von Wohngeld, die ebenfalls nur über ein vergleichsweise niedriges Einkommen verfügen. Um hier eine Gleichbehandlung mit den anderen Leistungsbeziehern herzustellen ist es erforderlich, diese Personengruppe ebenfalls in den Genuss der Mobilitätstaler kommen zu lassen und so eine Entlastung herbei zu führen. Auch im Hinblick auf ein mögliches späteres Sozialticket und mit Blick auf die Stadt Nürnberg, die die Wohngeldempfänger ebenfalls in den berechtigten Personenkreis einbezogen hat, sollte diese Personengruppe ebenfalls in den Kreis der Fürth-Pass-Berechtigten aufgenommen werden, zumal dieser Voraussetzung für den Bezug der Mobilitätstaler ist.

 

Ca. 2.300 Personen würden als Empfänger von Wohngeld zusätzlich in den Berechtigtenkreis einzubeziehen sein. Wie sich dies betragsmäßig bei den Einnahmehaushalten der öffentlichen Einrichtungen auswirkt, kann nicht eingeschätzt werden, weil dies davon abhängig ist, wie die Angebote letztlich genutzt werden.

 

Die Ausweitung des in Rede stehenden WoGG-Kreises für den Fürth-Pass kann ohne Bedenken erfolgen, zumal die Kosten für die Mobilitätstaler aus Spendeneinnahmen der Bürgerstiftung Fürth getragen werden. Nach Zustimmung des Finanz- und Verwaltungsausschusses erfolgt die Aufnahme in das Infoblatt des Fürth-Passes.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

bei Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: