Betreff
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 351a "ehem. ASV Fürth West" an der Heilstättenstrasse Hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
SpA/030/2011
Art
Beschlussvorlage - SB

1.    Den Ausführungen des Baureferates wird beigetreten.

2.    Der Bau- und Werkausschuss billigt den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 351a der Stadt Fürth vom Oktober 2011 sowie die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen sowie gleichzeitig die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen..

 


Am 21.09.2005 hat der Stadtrat das oben genannte Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 351a eingeleitet. Ortsüblich bekannt gemacht wurde der Beschluss am 26.10.2005 im Amtsblatt Nr. 20 der Stadt Fürth.

 

Ziel der Planung ist, die Grundlage für eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu schaffen.

Im Rahmen der Aufstellung ist beabsichtigt, ein allgemeines Wohngebiet im Sinne des § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festzusetzen. Zur Sicherung der ökologischen Qualität zum angrenzenden Wald ist ein Schutzabstand eingehalten. Der schützenswerte Baumbestand ist aus den Baugrenzen herausgenommen.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden (Scoping) gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Anschreiben vom 07.10.2005 bis zum 17.11.2005 durchgeführt. Hierbei wurden insbesondere die notwendigen Informationen zur Festlegung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung gesammelt. Hinweise und Einwände wurden in das Verfahren eingestellt.

Mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 351a wurde im Zeitraum vom 17.03.2011 bis 04.04.2011 gem. § 3 Abs.1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Es gab eine Stellungsnahme.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB fand mit Anschreiben vom 25.08.2011 bis zum 07.10.2011 statt. Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben im Rahmen des Verfahrens Einwendungen und Anregungen vorgebracht:

 

- Regierung von Mittelfranken

- Wasserwirtschaftsamt Nürnberg

- Deutsche Telekom

- Bund Naturschutz in Bayern e. V.

- Amt für Umweltplanung, Abfallwirtschaft und städtische Forste

- Ordnungsamt

 

Die vorliegenden Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und in das Bebauungsplanänderungsverfahren eingearbeitet. Die jeweiligen Einzelabwägungen sind als Anlage Bestandteil dieser Vorlage.

 

Der vom Stadtplanungsamt überarbeitete Entwurf zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 351a vom Oktober 2011 einschließlich Begründung und Umweltbericht soll nun gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt werden.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


- Entwurf des Bebauungsplans Nr. 351a vom Oktober 2011 mit Begründung und Umweltbericht

- Schallschutzgutachten

- Abwägung der Einwände der Träger öffentlicher Belange