Die
einstimmige Empfehlung des AJJ soll übernommen werden.
Um die staatliche Förderung voll ausschöpfen zu können, wird der städtische
Anteil an den Kosten der Tagespflege so fortgeschrieben und angehoben, dass er
weiterhin als adäquate Cofinanzierung im Verhältnis 50:50 den staatlichen
Förderleistungen nach dem BayKiBiG gegenübersteht. Auf die Ausführungen im
Beschluss des AJJ vom 14.12.2011 wird Bezug genommen.
Weiterhin soll die gestiegene Nachfrage nach Betreuungsplätzen, mit einem neu
definierten Pflegestellenbedarf, durch die Anpassung der Rahmenbedingungen
unterstützt werden. Hier soll die Tagespflege als familiennahes, flexibles
Instrument zur Bedarfsdeckung eingesetzt werden, ohne dass Investitionskosten
anfallen.
Die Leistungen für die Kindertagespflege werden daher wie folgt modifiziert:
Pflegegeld
In der Stadt Fürth wird nun gem. der Empfehlung des Städtetags das
Tagespflegegeld, jedoch erst verspätet zum 1.1.2012 und für einen
Teilpersonenkreis, wie folgt erhöht:
Die monatliche Grundpauschale für das Pflegegeld bei 8 Stunden Betreuung wird
ab 1.1.2012 von 368 € auf 390 € erhöht, mit linearer Anpassung bei
abweichenden Buchungsstunden, entsprechend der Tagespflegegeldtabelle 2012.
Das erhöhte Pflegegeld gilt grundsätzlich für Tagespflegepersonen, die jeweils
am 31.12. eines Jahres seit zwei Jahren (für das laufende und das Vorjahr) eine
Pflegeerlaubnis hatten.
Der Bruttostundenlohn erhöht sich damit von 2,82 € auf 2,97 €.
Für
den übrigen Personenkreis (mit weniger Berufserfahrung) wird das Pflegegeld von
den bisher geleisteten Sätzen nach der Tagespflegegeld-Tabelle 2007 auf die
Sätze der Tagespflegegeld-Tabelle 2010 angehoben.
Die monatliche Grundpauschale erhöht sich für diesen Personenkreis von 317 €
auf
368
€.
Der Bruttostundenlohn erhöht sich damit von 2,20 € auf 2,82 €.
Elternbeitrag
Der
Elternbeitrag wird in der bisherigen Höhe von 317 € belassen (im Grundtarif),
um eine langsame Angleichung an die Krippentarife zu erreichen.
Die Eltern werden damit weiterhin pro Buchungsstunde mit 1,83 € an den Kosten
beteiligt.
Vertretungsregelung
Zur
Unterstützung des Vertretungsnetzwerkes wird die tatsächlich geleistete
Vertretungsstunde mit einem Aufschlag von ca. 50 Cent, in Höhe von 3,50 €
vergütet.
Budget für das Familienbüro
Zur Betreuung des erweiterten Personenkreises mit bis zu 260 Kindern in
Tagespflege soll dem Familienbüro die Pauschale angemessen von 100.000 auf bis
zu 180.000 € erhöht werden. Das Jugendamt wird beauftragt, Verhandlungen für
einen Stufenplan aufzunehmen.
Die einstimmige
Empfehlung des AJJ soll übernommen werden.
Um die staatliche Förderung voll ausschöpfen zu können, wird der städtische
Anteil an den Kosten der Tagespflege so fortgeschrieben und angehoben, dass er
weiterhin als adäquate Cofinanzierung im Verhältnis 50:50 den staatlichen
Förderleistungen nach dem BayKiBiG gegenübersteht. Auf die Ausführungen im
Beschluss des AJJ vom 14.12.2011 wird Bezug genommen.
Weiterhin soll die gestiegene Nachfrage nach Betreuungsplätzen, mit einem neu
definierten Pflegestellenbedarf, durch die Anpassung der Rahmenbedingungen
unterstützt werden. Hier soll die Tagespflege als familiennahes, flexibles
Instrument zur Bedarfsdeckung eingesetzt werden, ohne dass Investitionskosten
anfallen.
Die Leistungen für die Kindertagespflege werden daher wie folgt modifiziert:
Pflegegeld
In der Stadt Fürth wird nun gem. der Empfehlung des Städtetags das
Tagespflegegeld, jedoch erst verspätet zum 1.1.2012 und für einen
Teilpersonenkreis, wie folgt erhöht:
Die monatliche Grundpauschale für das Pflegegeld bei 8 Stunden Betreuung wird
ab 1.1.2012 von 368 € auf 390 €
erhöht, mit linearer Anpassung bei abweichenden Buchungsstunden, entsprechend
der Tagespflegegeldtabelle 2012.
Das erhöhte Pflegegeld gilt grundsätzlich für Tagespflegepersonen, die jeweils
am 31.12. eines Jahres seit zwei Jahren (für das laufende und das Vorjahr) eine
Pflegeerlaubnis hatten.
Der Bruttostundenlohn erhöht sich damit von 2,82 € auf 2,97 €.
Für den übrigen
Personenkreis (mit weniger Berufserfahrung) wird das Pflegegeld von den bisher
geleisteten Sätzen nach der Tagespflegegeld-Tabelle 2007 auf die Sätze der
Tagespflegegeld-Tabelle 2010 angehoben.
Die monatliche Grundpauschale erhöht sich für diesen Personenkreis von 317 € auf 368 €.
Der Bruttostundenlohn erhöht sich damit von 2,20 € auf 2,82 €.
Elternbeitrag
Der Elternbeitrag
wird in der bisherigen Höhe von 317 € belassen (im Grundtarif), um eine
langsame Angleichung an die Krippentarife zu erreichen.
Die Eltern werden damit weiterhin pro Buchungsstunde mit 1,83 € an den Kosten
beteiligt.
Vertretungsregelung
Zur Unterstützung des Vertretungsnetzwerkes
wird die tatsächlich geleistete Vertretungsstunde mit einem Aufschlag von ca.
50 Cent, in Höhe von 3,50 € vergütet.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
netto
ca.160.000 € |
|
nein |
x |
ja |
160.000
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
4542.7612.2000 |
Budget-Nr 51250 51250 |
im |
x |
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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