Betreff
Kindertagespflege Verbesserung der Bedingungen und Ersatzbetreuung
Vorlage
JgA/013/2011
Art
Beschlussvorlage - SB

Die einstimmige Empfehlung des AJJ soll übernommen werden.

Um die staatliche Förderung voll ausschöpfen zu können, wird der städtische Anteil an den Kosten der Tagespflege so fortgeschrieben und angehoben, dass er weiterhin als adäquate Cofinanzierung im Verhältnis 50:50 den staatlichen Förderleistungen nach dem BayKiBiG gegenübersteht. Auf die Ausführungen im Beschluss des AJJ vom 14.12.2011 wird Bezug genommen.

Weiterhin soll die gestiegene Nachfrage nach Betreuungsplätzen, mit einem neu definierten Pflegestellenbedarf, durch die Anpassung der Rahmenbedingungen unterstützt werden. Hier soll die Tagespflege als familiennahes, flexibles Instrument zur Bedarfsdeckung eingesetzt werden, ohne dass Investitionskosten anfallen.

Die Leistungen für die Kindertagespflege werden daher wie folgt modifiziert:


Pflegegeld
In der Stadt Fürth wird nun gem. der Empfehlung des Städtetags das Tagespflegegeld, jedoch erst verspätet zum 1.1.2012 und für einen Teilpersonenkreis, wie folgt erhöht:

Die monatliche Grundpauschale für das Pflegegeld bei 8 Stunden Betreuung wird ab 1.1.2012 von 368 € auf 390 € erhöht, mit linearer Anpassung bei abweichenden Buchungsstunden, entsprechend der Tagespflegegeldtabelle 2012.
Das erhöhte Pflegegeld gilt grundsätzlich für Tagespflegepersonen, die jeweils am 31.12. eines Jahres seit zwei Jahren (für das laufende und das Vorjahr) eine Pflegeerlaubnis hatten.
Der Bruttostundenlohn erhöht sich damit von 2,82 € auf 2,97 €.

Für den übrigen Personenkreis (mit weniger Berufserfahrung) wird das Pflegegeld von den bisher geleisteten Sätzen nach der Tagespflegegeld-Tabelle 2007 auf die Sätze der Tagespflegegeld-Tabelle 2010 angehoben.
Die monatliche Grundpauschale erhöht sich für diesen Personenkreis von 317 € auf

368 €.
Der Bruttostundenlohn erhöht sich damit von 2,20 € auf 2,82 €.

Elternbeitrag

Der Elternbeitrag wird in der bisherigen Höhe von 317 € belassen (im Grundtarif), um eine langsame Angleichung an die Krippentarife zu erreichen.
Die Eltern werden damit weiterhin pro Buchungsstunde mit 1,83 € an den Kosten beteiligt.

Vertretungsregelung
Zur Unterstützung des Vertretungsnetzwerkes wird die tatsächlich geleistete Vertretungsstunde mit einem Aufschlag von ca. 50 Cent, in Höhe von 3,50 € vergütet.

 

Budget für das Familienbüro
Zur Betreuung des erweiterten Personenkreises mit bis zu 260 Kindern in Tagespflege soll dem Familienbüro die Pauschale angemessen von 100.000 auf bis zu 180.000 € erhöht werden. Das Jugendamt wird beauftragt, Verhandlungen für einen Stufenplan aufzunehmen.


Die einstimmige Empfehlung des AJJ soll übernommen werden.

Um die staatliche Förderung voll ausschöpfen zu können, wird der städtische Anteil an den Kosten der Tagespflege so fortgeschrieben und angehoben, dass er weiterhin als adäquate Cofinanzierung im Verhältnis 50:50 den staatlichen Förderleistungen nach dem BayKiBiG gegenübersteht. Auf die Ausführungen im Beschluss des AJJ vom 14.12.2011 wird Bezug genommen.

Weiterhin soll die gestiegene Nachfrage nach Betreuungsplätzen, mit einem neu definierten Pflegestellenbedarf, durch die Anpassung der Rahmenbedingungen unterstützt werden. Hier soll die Tagespflege als familiennahes, flexibles Instrument zur Bedarfsdeckung eingesetzt werden, ohne dass Investitionskosten anfallen.

Die Leistungen für die Kindertagespflege werden daher wie folgt modifiziert:


Pflegegeld
In der Stadt Fürth wird nun gem. der Empfehlung des Städtetags das Tagespflegegeld, jedoch erst verspätet zum 1.1.2012 und für einen Teilpersonenkreis, wie folgt erhöht:

Die monatliche Grundpauschale für das Pflegegeld bei 8 Stunden Betreuung wird ab 1.1.2012 von 368 € auf 390 € erhöht, mit linearer Anpassung bei abweichenden Buchungsstunden, entsprechend der Tagespflegegeldtabelle 2012.
Das erhöhte Pflegegeld gilt grundsätzlich für Tagespflegepersonen, die jeweils am 31.12. eines Jahres seit zwei Jahren (für das laufende und das Vorjahr) eine Pflegeerlaubnis hatten.
Der Bruttostundenlohn erhöht sich damit von 2,82 € auf 2,97 €.

Für den übrigen Personenkreis (mit weniger Berufserfahrung) wird das Pflegegeld von den bisher geleisteten Sätzen nach der Tagespflegegeld-Tabelle 2007 auf die Sätze der Tagespflegegeld-Tabelle 2010 angehoben.
Die monatliche Grundpauschale erhöht sich für diesen Personenkreis von 317 € auf 368 €.
Der Bruttostundenlohn erhöht sich damit von 2,20 € auf 2,82 €.

Elternbeitrag

Der Elternbeitrag wird in der bisherigen Höhe von 317 € belassen (im Grundtarif), um eine langsame Angleichung an die Krippentarife zu erreichen.
Die Eltern werden damit weiterhin pro Buchungsstunde mit 1,83 € an den Kosten beteiligt.

Vertretungsregelung
Zur Unterstützung des Vertretungsnetzwerkes wird die tatsächlich geleistete Vertretungsstunde mit einem Aufschlag von ca. 50 Cent, in Höhe von 3,50 € vergütet.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

netto ca.160.000 €

 

nein

x

ja

160.000 €

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst. 4542.7612.2000

Budget-Nr 51250 51250     

im

x

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: