Betreff
Antrag der Bündnis 90/Die Grünen vom 17.11.2011, -Baumfällungen auf dem Grundstück Kuckucksweg 31/33
Vorlage
Upl/017/2011
Art
Beschlussvorlage - AB

Bündnis 90 / Die Grünen beantragen, dass zum Stand der Baumfällungen auf dem Grundstück Kuckucksweg 31/33 berichtet wird. Hierzu wird auf ein Schreiben des Referates III an die Kreisgruppe Fürth des Bund Naturschutz vom 25.10.2011 Bezug genommen. Um einen einheitlichen Kenntnisstand herzustellen sind dieser Vorlage u.a. das in Bezug genommene Schreiben sowie der Bericht der FN (Ausgabe vom 18.11.2011) beigefügt.

 

Zum Sachverhalt darf der Einfachheit halber auf das beigefügte Schreiben vom 25.10.2011 (Seite 1, letzter Absatz bis Seite 2, 2. Absatz) sowie die ebenfalls beigefügte Berichterstattung in der Ausgabe der FN vom 18.11.2011 verwiesen werden. Zu Letzterer zwei Anmerkungen:

Angesprochen wurde durch das Ordnungsamt nicht etwa allgemein „ein gewisses Problem im Vollzug der Baum-schutzverordnung“, thematisiert wurde vielmehr die Schwierigkeit, im vorliegenden Fall einen möglichen Verstoß gegen die Baumschutzverordnung gerichtsfest nachweisen zu können. Dieser Nachweis kann vorliegend nicht geführt werden. Auch die durch den BN, der öffentlich die Verhängung eines Bußgeldes einfordert, angesproche-nen Luftbilder können diesen Beweis jedenfalls nicht erbringen (auf das dieser Vorlage beigefügte Luftbild aus dem Jahr 2011, Maßstab 1:250, wird insoweit verwiesen). Dem Bild kann weder die genaue Anzahl der Bäume, noch deren Stammumfang und auch nicht deren Vitalität entnommen werden. Anhand des Zustands der Bäume auf den angrenzenden Grundstücken auf den Zustand der gefällten Bäume schließen zu wollen (auch dies schlug der BN vor), wird ebenfalls vor keinem Gericht als Beweis standhalten können. Hier etwas anderes zu behaupten ist unlauter. In einem Rechtsstaat muss ein Tatvorwurf auch bewiesen werden. Und das ist auch gut so.

 

Nur der Vollständigkeit halber soll das durch den BN in Umlauf gebrachte (vermeintliche) Luftbild des Anwesens Kuckucksweg 31/33 hingewiesen werden (liegt der Vorlage ebenfalls bei). Markiert wurde darin ein vollständig und dicht mit Bäumen bestandenes Grundstück. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um das Grundstück Kuckucksweg 31/33 (auf dem sich weitaus weniger Bäume befunden haben), sondern um das Grundstück Kuckucksweg 51. Diese Klarstellung erfolgt, dies sei ausdrücklich gesagt, nicht um den Umfang der Baumfällungen kleinzureden, sondern nur um einer korrekten Darstellung willen.

 

Weiter zitieren die FN, dass in vielen anderen Städten der „Baumschutz wesentlich laxer gehandhabt werde“. Auch diese Formulierung bedarf einer gewissen Klarstellung. Zum einen soll dem Eindruck entgegengetreten werden, der Baumschutz würde in Fürth lax, anderenorts laxer betrieben. Der Vollzug der Baumschutzverordnung wird durch das Ordnungsamt entsprechend der Beschlusslage des Umweltausschusses restriktiv gehandhabt. Dies kann der jährlich vorgelegten Baumschutzstatistik ebenso entnommen werden, wie dem immer umfangreicher werdenden Schriftverkehr mit unzufriedenen Grundstückseigentümern, deren Fällungsanträgen nicht entsprochen werden kann. Sofern gewünscht, kann dem Umweltausschuss gerne eine Auswahl der ideenreichen und in der Sache zum Teil sehr deutlich formulierten Schreiben vorgelegt werden. Auch hat sich das Ordnungsamt kein Urteil darüber erlaubt, mit welcher Intensität in den Nachbarkommunen der Baumschutzvollzug erfolgt. Fakt ist jedoch, dass die Nachbarstädte hinsichtlich des sachlichen Geltungsbereichs der Baumschutzverordnungen (maßgeblicher Stammumfang) weniger stark in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger eingreifen, als es die Stadt Fürth (zumin-dest bislang) tut.

 

Zurück zum Fall Kuckucksweg 31/33: Zwischenzeitlich wurde auf dem Grundstück eine Baugrube ausgehoben. Das städtische Baureferat prüft derzeit, ob und in welchem Umfang die Entfernung der Bäume planungsrechtlich zulässig war und in welchem Umfang nun im Vollzug des geltenden Bebauungsplanes ggf. mögliche Ersatzpflan-zungen gefordert werden können. Die Prüfung dauert noch an, ein Ergebnis kann derzeit noch nicht mitgeteilt werden.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlagen

Antwortschreiben des Referates III an den BN vom 25.10.2011

FN-Bericht vom 18.11.2011

Luftbild BN

Luftbild Kuckucksweg 31/33