Betreff
Beschluss für eine abgeschwächte Darstellung der zwischen Stadeln, Steinach bis Stadtgrenze im wirksamen Flächennutzungsplan ausgewiesenen "S-Bahn-Trassenführung in Prüfung" sowie Einleitungsbeschluss zur Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 328b
Vorlage
SpA/040/2011
Aktenzeichen
V-SpA-PlF-Scha
Art
Beschlussvorlage - AB

1.    Der Stadtrat nimmt die Ausführungen des Baureferates zustimmend zur Kenntnis.

2.    Die bisherige “S-Bahn-Trassenführung in Prüfung“ soll - zur Erfüllung der gesetzlichen Pflicht aus § 5 Abs. 4 BauGB - nur noch in abgeschwächter Form als nachrichtliche Übernahme im FNP dargestellt werden (siehe Anlage 1).

3.    Die sich durch einen Verzicht auf den S-Bahn-Verschwenk in o. g. Bereichen ergebenden Entwicklungsmöglichkeiten sollen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung durch Einleitung der Bebauungsplanverfahren Nr. 328b und 390b planerisch konkretisiert werden(1. Beschluss bzw. Einleitungsbeschluss).

4.     Der Stadtrat nimmt davon Kenntnis, dass der nachrichtlich übernommene S-Bahn-Verschwenk im Widerspruch zu den beabsichtigten konkreten Planungsabsichten der Stadt Fürth steht (siehe Anlage 4).

 


Anlässlich der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes wurde vor 5 Jahren im Bereich der geplanten S-Bahnstrecke Nürnberg – Forchheim eine im Bereich zwischen Stadeln und Steinach seitens der DB in Aussicht genommene Neubaustrecke (der sog. “S-Bahn-Verschwenk) als “Trassenführung in Prüfung“ gestrichelt im FNP nachrichtlich dargestellt.

 

Nachdem aktuell gutachterlich nachgewiesen werden konnte, dass der seitens der Stadt Fürth schon seit 18 Jahren geforderte Trassenverlauf entlang der Bestandstrasse zu einem positiven Kosten-Nutzen-Verhältnis (über eins) führt und damit auch diese S-Bahnlösung mit Bundesmitteln förderfähig ist, beabsichtigt nunmehr die Stadt diesem Umstand auch im Rahmen ihrer kommunalen Bauleitplanung Rechnung zu tragen.

 

Die bisher durch die “S-Bahn Trassenführung in Prüfung“ überplanten und hierdurch letztendlich blockierten Flächen sollen nunmehr wieder uneingeschränkt den im FNP mit integriertem Landschaftsplan aufgezeigten bestehenden und geplanten bauleitplanerischen Zielsetzungen zur Verfügung stehen.

 

Hierdurch können nicht nur landwirtschaftliche Produktionsflächen erhalten bleiben, sondern die im wirksamen Flächennutzungsplan gem. § 5 Abs. 2 Nr. 10 umgrenzten “Flächen für Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ im Rahmen der ökologischen Ausgleichsplanung weiter verfolgt werden. Die durch den S-Bahn-Verschwenk durchschnittenen ökologischen Entwicklungsflächen befinden sich im Wesentlichen im Umfeld des unter Landschaftsschutz stehenden Bucher und Herboldshofer Landgrabens.

 

Aus landschaftsplanerischer Sicht wertvoll ist aber auch der östlich Stadeln gelegene Landschaftsraum Wäsig. Auch diese zusammenhängende Grünfläche kann entsprechend ihres naturräumlichen Potenzials weiterentwickelt und gleichermaßen im Rahmen des Ökokontos aufgewertet werden.

Die auf einem Damm verlaufende S-Bahntrasse würde den Landschaftsraum zerschneiden und den o. g. Zielsetzungen zuwiderlaufen.

 

Durch Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 328b soll weiterhin näher geprüft werden, inwieweit einzelne Flächen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen rechtsverbindlich gesichert werden können. Da der Bereich Wäsig auch eine herausragende Naherholungsfunktion aufweist, soll des Weiteren auch die im FNP schon heute dargestellte Kleingartennutzung oder weitere mögliche Freizeiteinrichtungen im Bebauungsplanverfahren Nr. 328 b weiter konkretisiert werden.

 

Der durch das Knoblauchsland verlaufende S-Bahn-Verschwenk beeinträchtigt nicht nur landwirtschaftliche Nutzungen, sondern ebenfalls auch weitere gewerbliche Entwicklungsmöglichkeiten. Diese zeichnen sich im Bereich östlich des geplanten Möbelhauses Höffner ab. Durch die im FNP vorgehaltene S-Bahn Trasse werden die im FNP dargestellten gewerblichen Bauflächenpotenziale unwirtschaftlich zerschnitten und sind bisher nur schwer zu erschließen. Hier soll im Rahmen der verbindlichen Bebauungsplanung eine Arrondierung der gewerblichen Bauflächen ausgewiesen werden. Im Gewerbegebiet wären ggf. auch Anlagen für sportliche Zwecke zulässig. Vor dem Hintergrund der laufenden Bebauungsplanprojekte Nr. 390 (Höffner) und Nr. 390a (Kibek) bestehen gerade in diesem Bereich günstige Bedingungen für weitere gewerbliche Ansiedlungen, zumal sich künftig mit der neuen Anschlussstelle Fürth / Steinach die überregionale verkehrstechnische Anbindung nachhaltig verbessern wird. Daraufhin sollen die im FNP ausgewiesenen daran angrenzenden gewerblichen Bauflächen – unter Einbeziehung der bisherigen S-Bahn-Trasse - durch Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 390b konkretisiert werden.

 

Vor dem Hintergrund der bereits am 29.06.2011 vom StR beschlossenen “Resolution zur S-Bahn“ müsste die o. g. “Trassenführung in Prüfung“ konsequenterweise aus dem Flächennutzungsplan herausgenommen werden. Da die gepl. S-Bahntrasse zur Erfüllung der gesetzlichen Pflicht gem. § 5 Abs. 4 BauGB als nachrichtliche Übernahme dargestellt werden muss, soll der vorliegende Trassenverlauf im FNP zumindest nur noch in abgeschwächter Darstellungsweise (siehe Anlage) ausgewiesen werden. Die Legende im FNP ist dementsprechend abzuändern. Hierbei handelt es sich um eine redaktionelle Änderung; ein förmliches FNP-Änderungsverfahren ist daher nicht erforderlich.

 

Die sich durch einen Verzicht auf den S-Bahn-Verschwenk in o. g. Bereichen ergebenden Entwicklungsmöglichkeiten sollen aber im Rahmen der verbindlichen Bebauungsplanung durch Einleitung der Bebauungsplanverfahren Nr. 328b und 390b (Aufstellungsbeschlüsse) planerisch konkretisiert werden. Durch die Aufstellungsbeschlüsse kann ggf. eine sog. Veränderungssperre erwirkt werden.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1: Geänderte FNP-Darstellung der “S-Bahn-Trassenführung in Prüfung“

Anlage 2 + 3: Geltungsbereiche zur Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 328b und Nr. 390b

Anlage 4: Planungskonflikt