Betreff
Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage und Stellplatz, Grundstück Fl. Nr. 140/5 Gemarkung Ron-hof, In der Lohe, AZ: 2011/0306/602/VG/N
Vorlage
SpA/044/2011
Aktenzeichen
V-61-PlB-Kl
Art
Beschlussvorlage - SB

1.    Der Bau- und Werkausschuss nimmt die Ausführungen des Baureferenten zustimmend zur Kenntnis.

2.  Der Bau- und Werkausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen für eine Doppelhausbebauung unter der Voraussetzung in Aussicht zu stellen, dass die beiden Doppelhaushälften zumindest auf der Straßen- und Gebäuderückseite eine durchgängige Trauf- und Firstlinie im Dachbereich aufweisen. Die Verwaltung hat dafür Sorge zu tragen, dass die künftige zweite Doppelhaushälfte in Form und Höhe der jetzt beschlossenen Doppelhaushälfte entspricht.


bisherige Beratungsfolge

Sitzungstermin

Abstimmungsergebnis

einst.

mit Mehrheit

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

angen.

abgel.

1

Bau- und Werkausschuss

17.11.2010

X

 

 

 

 

2

Baubeirat (nur Protokollvermerk)

19.09.2011

 

 

 

 

 

3

Baubeirat

24.10.2011

 

X

 

 

2

 

Nachdem im Oktober 2010 für einen Teilbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 332b dem Baureferat ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von drei Einfamilienhäusern vorgelegt wurde, hat der Bau- und Werkausschuss in der Sitzung am 17.11.2010 einen positiven Beschluss gefasst, damit das Vorhaben „ausnahmsweise“ bzw. „vorab“ genehmigt werden kann. Die Zustimmung war im Hinblick auf die bauplanungsrechtliche Situation auch an bestimmte verkehrsplanerische, immissionsschutzrechtliche und naturschutzfachliche Voraussetzungen geknüpft.

Im weiteren Verlauf wurden Anfragen hinsichtlich der konkreten Bebaubarkeit aufgrund der o. g. Vorbehandlung im Bau- und Werkausschuss stets dahingehend beantwortet, dass Abweichungen vom zwischenzeitlich genehmigten Antrag auf Vorbescheid nur über ein entsprechendes bauaufsichtliches Genehmigungsverfahren (z.B. Vorbescheidsverfahren) rechtssicher und abschließend geprüft werden können.

Im September 2011 wurde dem Baureferat einen Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte vorgelegt, der nach einer Beratung im Baubeirat am 19.09.2011 abgelehnt wurde, da der Bauantrag hinsichtlich der Bauweise und des Maßes der baulichen Nutzung nicht dem genehmigten Vorbescheid entsprach. Nach diversen fernmündlichen Gesprächen mit dem Architekten hat sich herausgestellt, dass vom Grundstückseigentümer die Inhalte und Auflagen des genehmigten Vorbescheides offensichtlich nicht an die Grundstückskäufer weitergegeben wurden. Ebenso hat sich herausgestellt, dass der Architekt auch für die Planung der zweiten Doppelhaushälfte beauftragt wurde.

Erst nach Aufforderung hat dieser dann die Planung für die zweite Doppelhaushälfte vorgelegt, die jedoch architektonische Grundsätze, die an die Gestaltung von Doppelhäusern zu stellen sind (z.B. Profilgleichheit, symmetrische Gestaltung etc.), ignorierte.

Durch weitere konstruktive Gespräche mit dem Architekten konnte durch das Stadtplanungsamt zumindest erreicht werden, dass die Gestaltung der Doppelhaushälften soweit angepasst wurde, dass diese bis auf unterschiedliche Fensterformate, unterschiedliche Gebäudebreiten und -tiefen weitestgehend zusammenpassen (insbesondere durch einheitliche Trauf- und Firsthöhen).

Der Baubeirat hat nun am 24.10.2011 dem Vorhaben zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass die künftige zweite Doppelhaushälfte in Form und Höhe der jetzt beschlossenen Doppelhaushälfte entspricht. Beide Doppelhaushälften sollen zumindest auf der Straßen- und Gebäuderückseite im Dachbereich eine durchgängige Trauf- und Firstlinie aufweisen. Auch soll das Vorhaben dem Bau- und Werkausschuss vorgelegt werden.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


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