1. Der Bau- und
Werkausschuss nimmt die Ausführungen des Baureferenten zustimmend zur Kenntnis.
2. Der Bau- und Werkausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen für eine Doppelhausbebauung unter der Voraussetzung in Aussicht zu stellen, dass die beiden Doppelhaushälften zumindest auf der Straßen- und Gebäuderückseite eine durchgängige Trauf- und Firstlinie im Dachbereich aufweisen. Die Verwaltung hat dafür Sorge zu tragen, dass die künftige zweite Doppelhaushälfte in Form und Höhe der jetzt beschlossenen Doppelhaushälfte entspricht.
bisherige Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
Abstimmungsergebnis |
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einst. |
mit Mehrheit |
Ja- Stimmen |
Nein- Stimmen |
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angen. |
abgel. |
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1 |
Bau- und Werkausschuss |
17.11.2010 |
X |
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2 |
Baubeirat (nur Protokollvermerk) |
19.09.2011 |
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3 |
Baubeirat |
24.10.2011 |
|
X |
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2 |
Nachdem im Oktober 2010 für einen Teilbereich des in Aufstellung
befindlichen Bebauungsplanes Nr. 332b dem Baureferat ein Antrag auf Vorbescheid
zur Errichtung von drei Einfamilienhäusern vorgelegt wurde, hat der Bau-
und Werkausschuss in der Sitzung am 17.11.2010 einen positiven Beschluss
gefasst, damit das Vorhaben „ausnahmsweise“ bzw. „vorab“ genehmigt werden kann.
Die Zustimmung war im Hinblick auf die bauplanungsrechtliche Situation auch an
bestimmte verkehrsplanerische, immissionsschutzrechtliche und
naturschutzfachliche Voraussetzungen geknüpft.
Im
weiteren Verlauf wurden Anfragen hinsichtlich der konkreten Bebaubarkeit
aufgrund der o. g. Vorbehandlung im Bau- und Werkausschuss stets dahingehend
beantwortet, dass Abweichungen vom zwischenzeitlich genehmigten Antrag auf
Vorbescheid nur über ein entsprechendes bauaufsichtliches Genehmigungsverfahren
(z.B. Vorbescheidsverfahren) rechtssicher und abschließend geprüft werden
können.
Im
September 2011 wurde dem Baureferat einen Bauantrag zur Errichtung einer
Doppelhaushälfte vorgelegt, der nach einer Beratung im Baubeirat am 19.09.2011
abgelehnt wurde, da der Bauantrag hinsichtlich der Bauweise und des Maßes der
baulichen Nutzung nicht dem genehmigten Vorbescheid entsprach. Nach diversen
fernmündlichen Gesprächen mit dem Architekten hat sich herausgestellt, dass vom
Grundstückseigentümer die Inhalte und Auflagen des genehmigten Vorbescheides
offensichtlich nicht an die Grundstückskäufer weitergegeben wurden. Ebenso hat
sich herausgestellt, dass der Architekt auch für die Planung der zweiten
Doppelhaushälfte beauftragt wurde.
Erst
nach Aufforderung hat dieser dann die Planung für die zweite Doppelhaushälfte
vorgelegt, die jedoch architektonische Grundsätze, die an die Gestaltung von
Doppelhäusern zu stellen sind (z.B. Profilgleichheit, symmetrische Gestaltung
etc.), ignorierte.
Durch
weitere konstruktive Gespräche mit dem Architekten konnte durch das
Stadtplanungsamt zumindest erreicht werden, dass die Gestaltung der
Doppelhaushälften soweit angepasst wurde, dass diese bis auf unterschiedliche
Fensterformate, unterschiedliche Gebäudebreiten und -tiefen weitestgehend zusammenpassen
(insbesondere durch einheitliche Trauf- und Firsthöhen).
Der
Baubeirat hat nun am 24.10.2011 dem Vorhaben zugestimmt. Die Verwaltung wurde
beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass die künftige zweite Doppelhaushälfte in
Form und Höhe der jetzt beschlossenen Doppelhaushälfte entspricht. Beide
Doppelhaushälften sollen zumindest auf der Straßen- und Gebäuderückseite im
Dachbereich eine durchgängige Trauf- und Firstlinie aufweisen. Auch soll das
Vorhaben dem Bau- und Werkausschuss vorgelegt werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Grundrissen und Schnitt
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