Der Vortrag des Baureferenten diente zur Kenntnis.
Der Plan Espanstraße – SpA Nr. 0228, Umgestaltung Variante 3TR –, Datum 2011-09-13
wird als Vorplanung wie folgt beschlossen:
• Espanstraße zwischen Poppenreuther Straße und Schilfweg
• Karl-Bröger-Straße zwischen Espanstraße und Hans-Vogel-Straße.
In der Stadt Fürth
soll der Radverkehr gefördert und das Radverkehrsnetz weiter ausgebaut
werden. Priorität
haben dabei bedeutende Radwegverbindungen und dabei insbesondere das
Schließen von Lücken
im Radverkehrsnetz. Die Route von Erlangen über Fürth nach Nürnberg ist eine wichtige überörtliche Verbindung.
Die bestehenden Lücken sollen Zug um Zug geschlossen werden.
Eine Führung des Radverkehrs über die Hans-Vogel-Straße und die Poppenreuther Straße bis zur Erlanger Straße wurde nicht weiter verfolgt, da hier die stark belasteten Knotenpunkte Poppenreuther Straße/Wilhelm-Hoegner-Straße/Hans-Vogel-Straße und Anschlussstelle Poppenreuth gequert werden müssten. Als alternative Führung bieten sich die Karl-Bröger-Straße und die Espanstraße an.
Die Espanstraße
wurde ursprünglich als 4-spurige Straße ausgebaut (Breite der Fahrbahn ca. 15
Meter), die für den MIV jedoch nicht benötigt werden. Die Verkehrsbelastung
beträgt nur ca. 6.000 Kfz in 24 Stunden, außerdem verkehrt die Buslinie 175
(Vach Nord – Stadtgrenze). Nachträglich wurden bereits Überquerungshilfen
eingebaut, Bäume in den Parkstreifen gepflanzt und zum Teil Schrägparken
angeordnet, um den Querschnitt optisch zu reduzieren und die Geschwindigkeit zu
dämpfen. Der verbleibende Querschnitt ist noch breit genug, um Radfahrstreifen
oder Schutzstreifen für den Radverkehr anbieten zu können.
Wegen der noch
ungeklärten Situation im Bereich des geplanten Bauvorhabens „Am Kavierlein“ und
der noch offenen endgültigen Lage der Haltestelle Schilfweg wurde das Vorhaben
zunächst nicht weiter betrieben. Da jedoch bei diesen beiden Vorhaben nicht
absehbar ist, wann sie realisiert werden, soll zur Verbesserung der
Verkehrssituation der Abschnitt von der Straße Am Kavierlein bis zum Schilfweg
und in der Karl-Bröger-Straße die Ummarkierung vorgenommen werden. Damit diese
Maßnahmen noch 2011 vergeben und ggf. umgesetzt werden können, wird diese
Maßnahme mit dem leicht reduzierten Umfang in den BWA als Tischvorlage
eingebracht.
Im Einzelnen: Die bestehenden
Parkflächen werden grundsätzlich belassen. Ggf. werden einzelne Parkstände
ummarkiert. Im
Kreuzungsbereich Erlanger Straße / Poppenreuther Straße Richtung Norden wird
durch einen Schutzstreifen der Anschluss zum Radfahrstreifen Erlanger Straße
hergestellt. Die bestehende Querungshilfe zu den Geh- und Radwegen „Talblick“
und „An den Gärten“ wird auf 2,50 m verschmälert, evtl. wird eine
Verschiebung im Rahmen der geplanten Bebauung „Am Kavierlein“ und den damit
verbundenen Zufahrten erforderlich. |
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Zwischen Schilfweg
und Karl-Bröger-Straße ist die Planung noch nicht abgeschlossen und muss zu
einem späteren Zeitpunkt beschlossen werden. Der Übergangsbereich zwischen dem
engen und dem weiten Querschnitt ist dabei ansprechend umzugestalten. Für die
Haltestelle Schilfweg ist dabei eine bauliche Lösung zu finden. Hierfür muss
jedoch zuerst ein „Haltestellenfinanzierungsprogramm“ zum barrierefreien Umbau
aufgelegt werden, d. h. es bedarf gesonderter Mittelbereitstellung, auch zum
Zuschusserhalt (Bagatellgrenze).
Im Übergangsbereich
der Karl-Bröger-Straße ist auf Grund des eingeengten Querschnittes nur ein
Schutzstreifen möglich. Dieser wird Richtung Norden vorgesehen, da es in dieser
Richtung bergauf geht. Bergab können die Radfahrerinnen und Radfahrer zusammen
mit dem MIV fahren.
Am Knotenpunkt
Hans-Vogel-Straße / Hans-Böckler-Straße wird in der Karl-Bröger-Straße ein
Schutzstreifen für linksabbiegende Radfahrer vorgesehen.
Die Planung wurde
instruiert und ergab folgende Ergebnisse:
Amt für Brand- und Katastrophenschutz:
Die „Richtlinien
über Flächen für die Feuerwehr“ und die DIN 14090 sind einzuhalten.
Behindertenbeauftragter:
O. E.
Infra Verkehrsbetriebe:
O. E.
Polizei:
Bei der Espanstraße handelt es sich um eine breit ausgebaute Straße,
welche für den dort herrschenden Verkehr nicht benötigt wird. Daher bestehen
auch aus polizeilicher Sicht keine Einwände gegen die Einrichtung von Radfahr-
bzw. Schutzstreifen für den Radverkehr.
Bedenken sind allerdings für den Aufstellbereich für den Radverkehr in
der Karl-Bröger-Straße – Einmündung Hans-Vogel-Straße/Hans-Böckler-Straße
vorhanden. Eine Abstellspur für Radfahrer vor dem Fahrzeugverkehr ist mit
Sicherheit hinderlich und ein zügiges Abfließen des Fahrzeugverkehrs nicht mehr
möglich, auch wenn die Grünzeiten der LSA verändert wird.
Es sind auch die älteren Fahrradfahrer zu berücksichtigen, welche
erfahrungsgemäß nicht mehr so zügig vorwärtskommen und dann auch noch,
zumindest beim Anfahren, unsicher sind und mehr Platz benötigen.
Durch den Abstellbereich könnte sich auch das Unfallrisiko gegenüber
Radfahrern erhöhen und zwar wenn PKW-Fahrer versuchen, an den langsam fahrenden
Radfahrern vorbeizukommen.
Unseres Erachtens wäre die Aufhebung der beiden markierten Fahrstreifen
(Linksabbieger, Geradeaus und rechts) möglich. Dadurch würde ein überbreiter
Fahrstreifen entstehen, auf dem man einen Schutzstreifen für Radfahrer
aufbringen könnte und der auch bei Bedarf von dem Autofahrern benutzt werden
kann.
Auf den Aufstellbereich wurde verzichtet. Es
wurde ein Schutzstreifen für geradeaus und links abbiegende Radfahrer
vorgesehen.
Stadtentwässerungsbetrieb Fürth:
Im Falle einer Ummarkierung der Parkplätze sind die Schächte für
Spülfahrzeuge zur Reinigung der städtischen Kanäle jederzeit zugänglich zu
halten. Ansonsten o. E.
Die Parkplatzmarkierungen wurden angepasst.
Straßenverkehrsamt:
Mit den Planungen bestehen aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde
grundsätzlich Einverständnisse. Für eine Linksabbiegerspur in die Straße
"Am Sonnenhügel" besteht aus unserer Sicht kein Bedarf. Im Falle des
Linksabbiegens kann dem nachfolgenden Verkehr das Warten zugemutet werden. Die
Linksabbiegespur könnte als "Überholspur" für anhaltende Busse benutzt
werden, was angesichts der Verschwenkung und der Möglichkeit, dass Fahrgäste
vor dem Bus die Espanstraße queren könnten, als ungünstig angesehen wird.
Der Markierungsvorschlag geht im Bereich der Brücke über die A 73
(Karl-Bröger-Straße) davon aus, dass dort das Parken erlaubt ist. Auf dem
Brückenbauwerk wurde 1996 ein absolutes Haltverbot angeordnet, da die
Stellplatzmöglichkeiten gerne als Standort für Werbefahrzeuge (A73) genutzt
wurden. Bei geradliniger Führung des Schutzstreifens Richtung Norden bis nach
der Brücke könnten u. U. die Schrägparker gegenüber verbleiben. Um
Berücksichtigung bzw. Überprüfung wird gebeten.
Die Planung wird angepasst.
Tiefbauamt:
Mit der vorliegenden Planung besteht grundsätzlich Einverständnis. Die
Parkplätze vorher nachher sind zu bilanzieren. Die Kosten werden wie folgt
geschätzt: Errichtung des Schutzstreifens ca. 100.000 €
Bei Einsatz des Winterdienstes wird Schnee von der Fahrbahn zum
Fahrbahnrand hinausgeschoben, ein Befahren der aufmarkierten Radwege ist dann
nur noch eingeschränkt möglich.
Der Schutzstreifen ist Bestandteil der
Fahrbahn und wird ggf. auch im Begegnungsfall Lkw /Lkw benötigt. Eine
Verschlechterung gegenüber der heutigen Situation im Winter ist nicht gegeben.
Telekommunikationsleitungen:
Keine betroffen
Pfleger:
Keine Anmerkungen
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Lageplan