Betreff
Radfahren Espanstraße - Schutzstreifen, Beschluss der Vorplanung (BWA 14.09.2011, Nachtrag TOP 17.2, Tischvorlage)
Vorlage
SpA/046/2011
Aktenzeichen
SpA/046/2011, SpA/Vpl-Hg-112
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Vortrag des Baureferenten diente zur Kenntnis.

 

Der Plan Espanstraße – SpA Nr. 0228, Umgestaltung Variante 3TR –, Datum 2011-09-13

wird als Vorplanung wie folgt beschlossen:

• Espanstraße zwischen Poppenreuther Straße und Schilfweg

• Karl-Bröger-Straße zwischen Espanstraße und Hans-Vogel-Straße.


In der Stadt Fürth soll der Radverkehr gefördert und das Radverkehrsnetz weiter ausgebaut

werden. Priorität haben dabei bedeutende Radwegverbindungen und dabei insbesondere das

Schließen von Lücken im Radverkehrsnetz. Die Route von Erlangen über Fürth nach Nürnberg ist eine wichtige überörtliche Verbindung. Die bestehenden Lücken sollen Zug um Zug geschlossen werden.

 

Eine Führung des Radverkehrs über die Hans-Vogel-Straße und die Poppenreuther Straße bis zur Erlanger Straße wurde nicht weiter verfolgt, da hier die stark belasteten Knotenpunkte Poppenreuther Straße/Wilhelm-Hoegner-Straße/Hans-Vogel-Straße und Anschlussstelle Poppenreuth gequert werden müssten. Als alternative Führung bieten sich die Karl-Bröger-Straße und die Espanstraße an.

 

Die Espanstraße wurde ursprünglich als 4-spurige Straße ausgebaut (Breite der Fahrbahn ca. 15 Meter), die für den MIV jedoch nicht benötigt werden. Die Verkehrsbelastung beträgt nur ca. 6.000 Kfz in 24 Stunden, außerdem verkehrt die Buslinie 175 (Vach Nord – Stadtgrenze). Nachträglich wurden bereits Überquerungshilfen eingebaut, Bäume in den Parkstreifen gepflanzt und zum Teil Schrägparken angeordnet, um den Querschnitt optisch zu reduzieren und die Geschwindigkeit zu dämpfen. Der verbleibende Querschnitt ist noch breit genug, um Radfahrstreifen oder Schutzstreifen für den Radverkehr anbieten zu können.

 

Wegen der noch ungeklärten Situation im Bereich des geplanten Bauvorhabens „Am Kavierlein“ und der noch offenen endgültigen Lage der Haltestelle Schilfweg wurde das Vorhaben zunächst nicht weiter betrieben. Da jedoch bei diesen beiden Vorhaben nicht absehbar ist, wann sie realisiert werden, soll zur Verbesserung der Verkehrssituation der Abschnitt von der Straße Am Kavierlein bis zum Schilfweg und in der Karl-Bröger-Straße die Ummarkierung vorgenommen werden. Damit diese Maßnahmen noch 2011 vergeben und ggf. umgesetzt werden können, wird diese Maßnahme mit dem leicht reduzierten Umfang in den BWA als Tischvorlage eingebracht.

 

Im Einzelnen:

 

Die bestehenden Parkflächen werden grundsätzlich belassen. Ggf. werden einzelne Parkstände ummarkiert.

 

Im Kreuzungsbereich Erlanger Straße / Poppenreuther Straße Richtung Norden wird durch einen Schutzstreifen der Anschluss zum Radfahrstreifen Erlanger Straße hergestellt. Die bestehende Querungshilfe zu den Geh- und Radwegen „Talblick“ und „An den Gärten“ wird auf 2,50 m verschmälert, evtl. wird eine Verschiebung im Rahmen der geplanten Bebauung „Am Kavierlein“ und den damit verbundenen Zufahrten erforderlich.

 

 

Zwischen Schilfweg und Karl-Bröger-Straße ist die Planung noch nicht abgeschlossen und muss zu einem späteren Zeitpunkt beschlossen werden. Der Übergangsbereich zwischen dem engen und dem weiten Querschnitt ist dabei ansprechend umzugestalten. Für die Haltestelle Schilfweg ist dabei eine bauliche Lösung zu finden. Hierfür muss jedoch zuerst ein „Haltestellenfinanzierungsprogramm“ zum barrierefreien Umbau aufgelegt werden, d. h. es bedarf gesonderter Mittelbereitstellung, auch zum Zuschusserhalt (Bagatellgrenze).

 

Im Übergangsbereich der Karl-Bröger-Straße ist auf Grund des eingeengten Querschnittes nur ein Schutzstreifen möglich. Dieser wird Richtung Norden vorgesehen, da es in dieser Richtung bergauf geht. Bergab können die Radfahrerinnen und Radfahrer zusammen mit dem MIV fahren.

 

Am Knotenpunkt Hans-Vogel-Straße / Hans-Böckler-Straße wird in der Karl-Bröger-Straße ein Schutzstreifen für linksabbiegende Radfahrer vorgesehen.

 

 


 

Die Planung wurde instruiert und ergab folgende Ergebnisse:

 

Amt für Brand- und Katastrophenschutz:

Die „Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr“ und die DIN 14090 sind einzuhalten.

 

Behindertenbeauftragter:

O. E.

 

Infra Verkehrsbetriebe:

O. E.

 

Polizei:

Bei der Espanstraße handelt es sich um eine breit ausgebaute Straße, welche für den dort herrschenden Verkehr nicht benötigt wird. Daher bestehen auch aus polizeilicher Sicht keine Einwände gegen die Einrichtung von Radfahr- bzw. Schutzstreifen für den Radverkehr.

Bedenken sind allerdings für den Aufstellbereich für den Radverkehr in der Karl-Bröger-Straße – Einmündung Hans-Vogel-Straße/Hans-Böckler-Straße vorhanden. Eine Abstellspur für Radfahrer vor dem Fahrzeugverkehr ist mit Sicherheit hinderlich und ein zügiges Abfließen des Fahrzeugverkehrs nicht mehr möglich, auch wenn die Grünzeiten der LSA verändert wird.

Es sind auch die älteren Fahrradfahrer zu berücksichtigen, welche erfahrungsgemäß nicht mehr so zügig vorwärtskommen und dann auch noch, zumindest beim Anfahren, unsicher sind und mehr Platz benötigen.

Durch den Abstellbereich könnte sich auch das Unfallrisiko gegenüber Radfahrern erhöhen und zwar wenn PKW-Fahrer versuchen, an den langsam fahrenden Radfahrern vorbeizukommen.

Unseres Erachtens wäre die Aufhebung der beiden markierten Fahrstreifen (Linksabbieger, Geradeaus und rechts) möglich. Dadurch würde ein überbreiter Fahrstreifen entstehen, auf dem man einen Schutzstreifen für Radfahrer aufbringen könnte und der auch bei Bedarf von dem Autofahrern benutzt werden kann.

Auf den Aufstellbereich wurde verzichtet. Es wurde ein Schutzstreifen für geradeaus und links abbiegende Radfahrer vorgesehen.

 

Stadtentwässerungsbetrieb Fürth:

Im Falle einer Ummarkierung der Parkplätze sind die Schächte für Spülfahrzeuge zur Reinigung der städtischen Kanäle jederzeit zugänglich zu halten. Ansonsten o. E.

Die Parkplatzmarkierungen wurden angepasst.

 

Straßenverkehrsamt:

Mit den Planungen bestehen aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde grundsätzlich Einverständnisse. Für eine Linksabbiegerspur in die Straße "Am Sonnenhügel" besteht aus unserer Sicht kein Bedarf. Im Falle des Linksabbiegens kann dem nachfolgenden Verkehr das Warten zugemutet werden. Die Linksabbiegespur könnte als "Überholspur" für anhaltende Busse benutzt werden, was angesichts der Verschwenkung und der Möglichkeit, dass Fahrgäste vor dem Bus die Espanstraße queren könnten, als ungünstig angesehen wird.

Der Markierungsvorschlag geht im Bereich der Brücke über die A 73 (Karl-Bröger-Straße) davon aus, dass dort das Parken erlaubt ist. Auf dem Brückenbauwerk wurde 1996 ein absolutes Haltverbot angeordnet, da die Stellplatzmöglichkeiten gerne als Standort für Werbefahrzeuge (A73) genutzt wurden. Bei geradliniger Führung des Schutzstreifens Richtung Norden bis nach der Brücke könnten u. U. die Schrägparker gegenüber verbleiben. Um Berücksichtigung bzw. Überprüfung wird gebeten.

Die Planung wird angepasst.

 


 

Tiefbauamt:

Mit der vorliegenden Planung besteht grundsätzlich Einverständnis. Die Parkplätze vorher nachher sind zu bilanzieren. Die Kosten werden wie folgt geschätzt: Errichtung des Schutzstreifens ca. 100.000 €

Bei Einsatz des Winterdienstes wird Schnee von der Fahrbahn zum Fahrbahnrand hinausgeschoben, ein Befahren der aufmarkierten Radwege ist dann nur noch eingeschränkt möglich.

Der Schutzstreifen ist Bestandteil der Fahrbahn und wird ggf. auch im Begegnungsfall Lkw /Lkw benötigt. Eine Verschlechterung gegenüber der heutigen Situation im Winter ist nicht gegeben.

 

Telekommunikationsleitungen:

Keine betroffen

 

Pfleger:

Keine Anmerkungen

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Lageplan