Der Stadtrat erteilt für die mit Stadtratsbeschluss vom 25.01.2012 festgestellte Jahresrechnung 2009 der Stadt Fürth sowie für die Abschlüsse des Sondervermögens Klinikum und der König Ludwig III. und Königin Marie Therese Goldene Hochzeitsstiftung Fürth für das Jahr 2009 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung.
Die örtliche Prüfung ist seit Änderung der Gemeindeordnung zum 01.08.2004 auch Grundlage für die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, für die Jahresrechnung der Stadt Fürth sowie für die Jahresabschlüsse des Sondervermögens Klinikum und der König Ludwig III. und Königin Marie Therese Goldene Hochzeitsstiftung Fürth für das Haushaltsjahr 2009 die Entlastung zu erteilen.
Hinweis:
Eine Teilnahme des
Oberbürgermeisters an Beratung und Abstimmung ist nach Art. 49 GO wegen
persönlicher Beteiligung nicht möglich, der Vorsitz ist durch seinen Vertreter
zu führen (§ 36 S. 2 GO).
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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