Kulturausschuss:

Der Kulturausschuss stimmt der Neufassung der Richtlinien zur Vergabe des Kulturpreises, der Kulturförderpreise und der Anerkennungspreise der Stadt Fürth in der vorgelegten Form zu.

 

Stadtrat:

Der Stadtrat stimmt der Neufassung der Richtlinien zur Vergabe des Kulturpreises, der Kulturförderpreise und der Anerkennungspreise der Stadt Fürth in der vorgelegten Form zu.


Die bisherigen Richtlinien zur Vergabe der Kulturförderpreise bzw. des Kulturpreises der Stadt Fürth wurden 2003 zum letzten mal aktualisiert und verändert. Die vom Stadtrat als Sparmaßnahme beschlossene Vergabe im 2-Jahres-Rhythmus erfordert daher eine Überarbeitung. Damit einhergehend werden weitere Neuerungen vorgeschlagen.

 

1.    Das Preisgeld i.H.v. 6.000,- € wird in dem Jahr, in dem keine Preise vergeben werden auf das nächste HH-Jahr übertragen, da die Kürzung nur die Durchführungsmittel betrifft. In dem Jahr der Preisvergabe müssen die Durchführungsmittel i.H. v. 3.000,- € zur Verfügung stehen.

 

2.    Damit stehen pro Preisvergabejahr 12.000,- Euro Preisgelder  zur Verfügung. Dieser Betrag kann je nach Vorschlägen für Preisträgerinnen und Preisträger variabel aufgeteilt werden.

 

3.    Es wird ein „Anerkennungspreis“ eingeführt, der an Personen, Gruppen und Einrichtungen vergeben werden kann, die im Kulturleben der Stadt Fürth kontinuierliche und/oder herausragende Akzente setzen und nachhaltig wirken. Damit kann die Arbeit von Kulturschaffenden gewürdigt werden, die für einen Kulturförderpreis oder Kulturpreis nicht in Frage kämen. Für die Anerkennungspreise sind keine zusätzlichen Finanzmittel nötig.

 

4.    Die Altersbeschränkung beim „Kulturförderpreis“ entfällt. Damit können auch Personen einen Förderpreis bekommen, die erst später ihren künstlerischen Werdegang begonnen haben. Gewürdigt wird nach wie vor die Leistung, die in Kunst und Kultur als förderungswürdig erachtet wird und eine weitere positive Entwicklung erkennen lässt.

 

5.    Die Zusammensetzung des Kuratoriums wird geändert. In der jetzigen Fassung sind überwiegend die Sparten Musik und Bildende Kunst vertreten. Folgende neue Zusammensetzung wird vorgeschlagen: Mit Stimmrecht: „geborene Mitglieder kraft Amtes“ als ständige Mitglieder, zeitlich begrenzt externe Spartenvertreter und sog. „Generalisten“, also Kenner der Kunst- und Kulturszene. Die Politik hat in diesem Kuratorium beratende Funktion, aber über den Stadtrat die letztliche Entscheidungshoheit. Das Kuratorium gibt dem Stadtrat eine Empfehlung.

 

6.    Das Vorschlagsrecht wird erweitert: Künftig können Anregungen auch aus der Bevölkerung an das Kuratorium gegeben werden. Damit wird es möglich, das eine oder andere verborgene künstlerische Schaffen zu entdecken und würdigen zu können.

 

7.    Da es zu erwarten ist, dass es pro Preisvergabejahr nicht mehr als 4-5 zu Ehrende geben wird, können in der Vergabeveranstaltung auch die Leo und Ida Wolf Preise mit vergeben werden, mit deren Vergabe das Kulturamt beauftragt ist. Damit werden organisatorische, personelle und auch finanzielle Ressourcen gespart

.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

x

ja

Ale 2 Jahre

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst. 3430.70000

Budget-Nr. 41

im

x

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Neufassung der Richtlinien; Vorschlagsformular; Richtlinien vom 23.7.2003; Kombinationsmöglichkeiten Preisvergabe u. Preisgelder; Kuratorium alt/neu